22.10.
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Linkhaftung: BGH kippt Linkverbot – heise.de darf in Berichterstattung über Kopiersoftware Links auf Anbieter setzen
Musikindustrie unterliegt gegen heise online.
Wer im Internet einen Artikel über Kopierschutzsoftware schreibt, darf auch einen Link zu einem Anbieter setzen, der Software zum Knacken solcher Schutzmechanismen vertreibt. Dies hat nach Angaben von heise.de der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall veröffentlichte der Nachrichtendienst heise-online am 19. Januar 2005 eine Meldung über die Applikation AnyDVD vom Softwarehersteller Slysoft. Heise.de bot in seinem Artikel einen Link zu AnyDVD an. Dies ist eine Software, die es ermöglichte, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen.
Mehrere Unternehmen der Musikindustrie forderten Heise auf, die Berichterstattung und die Verlinkung zu unterlassen. Die Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG, die heise.de herausgibt, berief sich auf die Pressefreiheit und verweigerte jede Änderung des Artikels.
Das Landgericht München I verurteilte Heise im November 2007 zur Entfernung des Links (Urteil vom 14.11.2007 – 21 O 6742/07). Auch in der Berufung vor dem OLG München (Beachten Sie folgenden QuerverweisOLG München, Urteil v. 23.10.2008 – 29 U 5696/07 -) blieb heise erfolglos. Das OLG meinte, dass der Eingriff in die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), der darin lag, dass dem Heise-Verlag die Setzung des Hyperlinks verboten wurde, durch § 95 a Abs. 3 UrhG und die Grundsätze der Teilnehmerhaftung gerechtfertigt sei.
Das sah der Bundesgerichtshof – nach Mitteilung von heise.de – nun anders. Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Er wies die Klage der Musikindustrie nun endgültig ab.
Der BGH habe deutlich gemacht, dass grundsätzlich das Verlinken als Mittel der Berichterstattung zulässig sei. Es käme daher auf die Funktion der Verlinkung in der Berichterstattung an. Habe der Link als äquivalente Fußnote der reinen Informationsbeschaffung gedient, spräche dies für seine Zulässigkeit. Anders sehe es aus, falls dem Leser lediglich die Beschaffung der illegalen Software erleichtert werden sollte, berichtet heise.de über die Ausführungen des Bundesgerichtshof während der mündlichen Verhandlung am 14. Oktober 2010. www.kostenlose-urteile.de
o Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2010
[Aktenzeichen: I ZR 191/08]
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Am 20.11. ernennt Papst Benedikt XVI. in seinem dritten Konsistorium weitere 22 Bischöfe und zwei Priester zu Kardinälen.
Die nicht wahlberechtigten Domenico Bartolucci, geb. am 7. Mai 1917, Italien, ehemaliger Leiter des Chors der Sixtinischen Kapelle und nunmehr der viert-älteste Kardinal, José Manuel Estepa Llaurens, 1. Januar 1926, Spanien, emeritierter Militärerzbischof von Spanien, Elio Sgreccia, 6. Juni 1928, Italien, emeritierter Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Walter Brandmüller, 5. Januar 1929, Deutschland, emeritierter Präsident der Päpstlichen Arbeitsgemeinschaft für Geschichtswissenschaften, sowie die wahlberechtigten Medardo Joseph Mazombwe, 24. September 1931, Sambia, Erzbischof von Lusaka, Raúl Eduardo Vela Chiriboga, 1. Januar 1934, Ecuador, emeritierter Erzbischof von Quito, Francesco Monterisi, 28. Mai 1934, Italien, Erzpriester der Basilika Sankt Paul vor den Mauern, Paolo Sardi, 1. September 1934, Italien, Vizekämmerer der Kurie, Antonios Naguib, 7. März 1935, Ägypten, Koptisch-katholischer Patriarch von Alexandria, Fortunato Baldelli, 6. August 1935, Italien, Kardinal-Großpönitentiar, Velasio De Paolis, 19. September 1935, Italien, Präsident der Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls, Raymundo Damasceno Assis, 15. Februar 1937, Brasilien, Erzbischof von Aparecida, Angelo Amato, 8. Januar 1938, Italien, Präfekt der Kongregation für die Selig-und Heiligsprechungen, Paolo Romeo, 20. Februar 1938, Italien, Erzbischof von Palermo, Laurent Monsengwo Pasinya, 7. Oktober 1939, Republik Kongo, Erzbischof von Kinshasa, Donald Wuerl, 12. November 1940, Vereinigte Staaten, Erzbischof von Washington, Gianfranco Ravasi, 18. Oktober 1942, Italien, Präsident des Päpstlichen Rates für die Kultur, Mauro Piacenza, 15. September 1944, Italien, Präfekt der Kongregation für den Klerus, Robert Sarah, 15. Juni 1945, Guinea, Präsident des Päpstlichen Rates „Cor Unum“, Albert Malcolm Ranjith, 15. November 1947, Sri Lanka, Erzbischof von Colombo, Raymond Leo Burke, 30. Juni 1948, Vereinigte Staaten, Präfekt der Apostolischen Signatur, Kazimierz Nycz, 1. Februar 1950, Polen, Erzbischof von Warschau, Kurt Koch, 15. März 1950, Schweiz, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Reinhard Marx, 21. September 1953, Deutschland, Erzbischof von München und Freising. Letzterer löst Kardinal Peter Erdö, Erzbischof von Esztergom-Budapest, als Jüngster im Kollegium ab.
Am 24.3.2006 und am 24.11.2007 hatte Benedikt XVI. je 15 und 24 Kardinäle ernannt. Einer war noch vor dem Konsistorium verstorben. Die Gesamtzahl der Kardinäle steigt auf 203. 121 von ihnen werden das Wahlrecht im Konklave haben.
Der erste, der nach dem kommenden Konsistorium das Wahlrecht verlieren wird, ist am 26.1.2011 Bernard Louis Auguste Paul Kardinal Panafieu, emeritierter Erzbischof von Marseille.
Seit nahezu einem halben Jahr ist kein Kardinal mehr gestorben. Dies ist noch nicht ungewöhnlich lang. Im letzten Jahr betrug die längste Zeit zwischen zwei Kardinalstode fünf Monate und 13 Tage. Diese Frist ist allerdings letzten Montag überschritten worden. Nach einer Apostolischen Konstitution vom Vorgänger des Papstes sollte die Zahl der wahlberechtigten Päpste 120 nicht überschreiten. Die durchschnittliche Todesrate beträgt in unserem Jahrhundert acht per annum. Von den 70 Toten seit 2001 waren aber nur 15 wahlberechtigt.
Als Johannes Paul II. so alt war wie Benedikt XVI. heute berief er sein 9. und letztes Konsistorium. 139 noch lebende Kardinäle sind im Pontifikat Johannes Pauls II., vier im Pontifikat Pauls VI. ernannt worden.
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Berliner Polizeibericht
Falsche Polizisten nach Trickbetrug festgenommen
Mitte, 22.10.
Drei 18-, 21- und 24-jährige Trickbetrüger verschafften sich gestern Nachmittag Zugang zu dem Wohnhaus einer 78-jährigen Frau in Gesundbrunnen. Gegen 17 Uhr 45 betraten sie das Haus in der Gottschalkstraße, nachdem sie zuvor durch einen Anruf angekündigt hatten, angebliches Falschgeld abholen zu wollen. Als jedoch plötzlich der 74-jährige Ehemann das Wohnhaus betrat, flüchtete das Trio. Alarmierte Polizeibeamte des Abschnitts 36 nahmen die zwei Männer und eine Frau noch in der Nähe des Hauses fest. Die weiteren Ermittlungen hat das Landeskriminalamt übernommen.
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Wildschwein angefahren, Kradfahrer schwer verletzt
Spandau, 22.10.
Ein 52-jähriger Fahrer einer „BMW“ konnte gestern Abend in Spandau einen Zusammenstoß mit einem Wildschwein nicht mehr verhindern. Gegen 19 Uhr 15 befuhr er mit seinem Motorrad die Potsdamer Chaussee in Richtung Kladow, als kurz hinter dem Außenweg plötzlich ein Wildschwein die Fahrbahn überquerte. Er versuchte erfolglos, den Zusammenstoß zu verhindern. Durch die Kollision stürzte er und rutsche mit der „BMW“ gegen einen Baum am Straßenrand. Der 52-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Wildschwein starb an der Unfallstelle. Aufgrund des Unfalls kam es zeitweise zu Straßensperrungen.
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Letztes Wort
„Is everybody happy? I want everybody to be happy. I know I’m happy.“ („Ist jeder glücklich? Ich möchte, dass jeder glücklich ist. Ich weiß ich bin glücklich.“) Ethel Barrymore, US-amerikanische Schauspielerin
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