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Berliner Abendblätter 2.00

berliner abendblätter 2.00 am 31.10.

31.10.
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Außerungspflicht zur Organspende
Der immer ausgefeilteren und immer größere Erfolge zeitigenden Organtransplantationsmühle fehlen zum mahlen die Organe! Eine Anhörung des Deutschen Ethikrats am letzten Mittwoch in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft versucht mehrheitlich, die Not zu lindern. Aber die Argumente der zahlenmäßig geringeren Ethiker sind driftiger.
Der Moderator, Eckhard Nagel, hat drei Doktortitel, in Medizin, Philosophie und Theologie, den letzteren ehrenhalber. Als Schlichter taugte er weniger, er ist auch Partei. Drei Referenten haben Gelegenheit zur Präsentation ihrer Position. Ein Chirurg und Praktiker im Transplantationsbereich, Peter Neuhaus, der Regionsleiter Mitte der Deutschen Stiftung Organtransplantation Thomas Breidenbach, das Ethikrat-Mitglied Weyma Lübbe, vom Institut für Philosophie der Universität Regensburg. Auf ihr lastete der Hauptpart der Bedenkenträgerei oder anders, zu ihr hin kippte der Druck des Ermöglichungsbegehrens, fachlich präzise ausgedrückt der „Widerspruchslösung“ (wer nicht spenden will, muss es ausdrücklich machen). Andere Podiumsmitglieder umrahmten den Abend. Die Politik war repräsentiert durch Annette Widmann-Mauz von der CDU, der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Die möglichen Betroffenenseiten waren anwesend in Person von Marita Donauer, einer Organspenderangehörigen, und Jutta Riemer, seit 13 Jahren mit einer neuen Leber lebend. Als Vertreter des Rechts war Hans Lilie da, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht an der Universität Halle-Wittenberg. Seine Prognose war interessanterweise die, es sei gleichgültig, ob es zur Widerspruchs- oder zur Zuspruchslösung komme, dies würde nichts an der Bereitschaft zum Spenden ändern. Im Leibniz-Saal der Akademie waren auch ehemalige Bundesjustizminister, Edzard Schmidt-Jorzig übernahm die Begrüßung und Jürgen Schmude plädierte dafür, dass im Führerschein eine Rubrik freiwillig Auskunft geben könne über die Willigkeit zur Spende. Frau Widmann-Mauz hält aber die Krankenkassekarte für den geeigneteren Informationsträger für dieses Bekenntnis.
Das Setting der Veranstaltung lief eindeutig darauf hinaus, die in der Medizin auftauchende Organspendefrage mit Unterstützung aus der Erfahrungswelt und dem Fach Ethik für die Medizin zufriedenstellend zu beantworten. Bezeichnenderweise glaubt der Organhandwerker Neuhaus lediglich ans christliche Fundament der Gesellschaft appellieren zu müssen, um die dringliche Bereitschaft zur Spende breit zu erwecken.
Bei der Diskussion der Tauschbeziehungen, die auf deutschem Boden stark restringiert sind, wurde die ökonomische Position, wie sie der nicht anwesende Charles Blankart vertritt, beschworen. Von ihm stammt das Papier „Spender ohne Rechte. Das Drama der Organtransplantation“. In diesem geht es laut einer eigenhändigen Zusammenfassung um folgendes:
>Organtransplantation, ein bislang Juristen und Ethikern vorbehaltenes Gebiet, wirft fundamentale ökonomische Fragen auf. 1.500 Patienten sterben jährlich in Deutschland wegen Mangel an Spendeorganen. Die staatliche Regulierung ist nicht darauf ausgerichtet, Spender und Empfänger von Organen zusammenzubringen und die Lücke zu schließen. Der Grund liegt vorwiegend darin, dass den Spendern Rechte an ihren Organen vorenthalten werden. Wie es dazu kam, soll in diesem Aufsatz mit Hilfe des institutionenökonomischen Instrumentariums erklärt werden. Alternativ wird gefordert, den Menschen das Recht zuzugestehen zu erklären: „Meine Organe spende ich postmortal primär an spendewillige Kranke.“ Eine solche Erklärung dient als Signal für andere, sich ebenso zu verhalten und dem Organmangel durch Solidarität entgegenzuwirken.<
Die ethisch argumentierenden Beteiligten, dazu gehörte letztlich auch – überraschenderweise – die Politikerin, operieren jeweils mit Aussage und Folgen aus der Goldenen Regel. Fordere nichts vom anderen, was du nicht bereit bist, auch dir abzufordern. Frau Widmann-Mauz stellte die Frage in den Raum: Was sind Geschenke von Genötigten?
Ganz aufgeschmissen mit der Goldenen Regel sind die betroffenen Beteiligten. Der Dank für eine empfangene Leber, ist er abgestattet mit dem Organspendeausweis allein? Die Angehörige, die den mutmaßlichen Willen des verstorbenen Bruders zugunsten seiner Spende bekundet, müsste sie nicht nach ihrem Ableben mit Sicherheit das gleiche, die gleichen Organe hergeben? So wie ich mich verpflichtet fühle, meinen toten Körper verbrennen zu lassen, weil ich einst einem toten Freund auf mutmaßliche Weise die Einäscherung bereitet habe.
Das Auditorium war gut besucht, und es waren nicht nur die allfälligen Cracks anwesend, sondern auch junge Leute, von Schulen geschickt. Einen Anstoß zum Nachdenken hat man sich allemal geholt. Des Untertitels der Veranstaltung hätte es in der Hinsicht nicht bedurft: „Sollte der Staat verlangen, dass sich jeder erklärt?“ Vorgängigere Fragen sind immer noch ungenügend beantwortet. Dies sichtbar zu machen taugte allein eine Folie mit der Durchleuchtung eines Hirntoten. Das Hirn, ein schwarzer Fleck. Der Laie weiß, mit einem abgestorbenen Organ oder toten Fötus kann ein Organismus nicht lange leben, er wird „angesteckt“. Ist es das Hirn wirklich: tot?
Immerhin ist ein Organspendeausweis so etwas wie eine Fahrkarte zu einem siechtumfreien Tod: der Apparat wird abgeschaltet werden, die Entnahme der Organe ist die Grenze.
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Ein Jahr ohne Fabian Rappel (* 12.4.1979, † 31.10.2009)
Aichach vor einem Jahr: „Wie am vorgestrigen Totensonntag bekannt wurde, hat sich der 30-jährige Fabian Rappel aus Aichach am 31. Oktober das Leben genommen. Der als sensibel geltende junge Mann war nach einem Maschinenbaustudium arbeitslos geworden und zunehmend an dieser Situation verzweifelt. Er übte kurz vor seinem Tod heftige Kritik an der Sanktionspraxis bei Hartz IV, unterzeichnete eine Petition zu ihrer Abschaffung und sprach sich statt dessen für ein Grundeinkommen aus, dessen Einführung er aber aufgrund mangelnder Einsicht der Menschen in weiter Ferne sah.
Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass Rappel ohne die von ihm als demütigend empfundene Behandlung durch die Sozialbürokratie noch am Leben sein könnte. In einem Beitrag im Forum der Sterbehilfeorganisation Dignitas schrieb er: „Ich kann euch nur sagen, dass ich meinen Lebensinhalt schon immer in sinnvoller Beschäftigung gesehen habe, weder bin ich Alkoholiker, noch anderweitig drogenabhängig, weder körperlich in der geringsten Form beeinträchtigt, noch zu dumm für die Gesellschaft. Jetzt bin ich ausgestoßen, traue mich seit einer Ewigkeit nicht mehr unter Menschen, meide jeden vermeidbaren Kontakt und bin hier gelandet.“ Und in einem anderen Beitrag des Forums richtet er harte Vorwürfe an die Arbeitsagentur: „Ich wurde zu keinem Zeitpunkt beraten, ich wurde belogen, ich wurde gegängelt, mir wurde bei Anfrage Beratung verweigert, ich wurde abgewimmelt, ich wurde zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, ich wurde bedroht, mir wurden Anträge vorenthalten, ich wurde bevormundet … Ich werde das nicht noch einmal durchmachen.“
Am 31. Oktober starb Fabian Rappel in seiner Wohnung an einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid, das er mit Hilfe einer selbst gebauten Vorrichtung erzeugt hatte. Nach Auskunft seiner Eltern haben sie seine Aufzeichnungen und Vorwürfe an die zuständige Arbeitsagentur weitergeleitet, aber bislang keine Reaktion darauf erhalten.“
Wer führt die Suizid-Statistik von Alg-II-Empfangenden? Das Internet wird immer voller von Einzelnen oder (Ehe-)Paaren, die tot mit einem Abschiedsbrief gefunden werden.
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Letztes Wort
„¿Quién es? ¿Quién es?“ („Wer ist da? Wer ist da?“)
Billy the Kid, US-amerikanischer Revolverheld, 1881
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Extrablatt Pressemeldungen Berliner Gerichte im Oktober
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Presseübersicht der Staats- und Amtsanwaltschaften
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PM 47/2010 Anklageerhebung gegen den Vorsitzenden des gemeinnützigen Vereins Hatun & Can wegen Betruges

Pressemitteilung Nr. 47/2010 vom 04.10.2010

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Der Pressesprecher –
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 42-jährigen Udo D. im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender des gemeinnützigen Frauenhilfevereins „Hatun & Can“ Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Der im Jahre 2006 gegründete Verein verfolgt seiner Satzung zufolge den Zweck, von Zwangsehen bedrohten Frauen zu helfen.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Januar 2007 und April 2010 als Vorsitzender und Alleinverantwortlicher des Vereins mit wahrheitswidrigen Behauptungen über Umfang und Ausgestaltung der Vereinstätigkeiten sowie den Finanzbedarf des Vereins von diversen Unterstützern Spendengelder in Höhe von über 690.000.-€ erschlichen zu haben.

Zu diesem Zweck soll er insbesondere auf der Homepage des Vereins, aber auch durch in den Medien veröffentliche Äußerungen gezielt den Eindruck erweckt haben, die Spenden kämen direkt den von Zwangsehen bedrohten Frauen zugute. Zudem soll er vorgegeben haben, der Verein könne dem Ansturm von bedrohten Frauen kaum gerecht werden und der Verein unterhalte mehrere eigene Schutzwohnungen für die Frauen, der finanzielle Aufwand für den Schutz einer hilfesuchenden Frau betrage durchschnittlich 2000.- €.

Im Vertrauen auf diese vorgespiegelten Aktivitäten leisteten diverse Spender in den Jahren 2007 bis 2009 Spenden in Höhe von insgesamt über 190.000.- €, obwohl der Verein der Anklage zufolge im Tatzeitraum tatsächlich nur maximal etwa 30 Personen betreut haben soll, deren Unterbringung und Unterstützung zudem nicht von Hatun & Can, sondern von anderen Organisationen bzw. dem Jobcenter finanziert worden sein soll.

Mit der wahrheitswidrigen Behauptung, aufgrund des Spendenrückgangs in den Sommermonaten sei der Verein nicht mehr in der Lage, den vielen Hilfsanträgen nachzukommen, soll der Angeschuldigte schließlich im Sommer 2009 die Journalistin Alice Schwarzer per E-Mail dazu veranlasst haben, in der Fernsehsendung „Wer wird Millionär“ als Zuwendungsempfänger für ihren Gewinn in Höhe von 500.000.-€ „Hatun & Can“ zu bestimmen, woraufhin die RTL Television GmbH den Geldbetrag auf das Konto des Vereins überwies.

Die Spendengelder soll der Angeschuldigte plangemäß nicht für Vereins-, sondern nahezu ausschließlich für eigene Privatzwecke wie Lebenshaltungskosten, Genussmittel, Bekleidung, Reisen für Lebensgefährtinnen und Bekannte sowie für den Erwerbs eines PKW zum Kaufpreis von über 63.000.- € verwendet haben.

Weiterhin wird dem Angeschuldigten gewerbsmäßige Urkundenfälschung in 61 Fällen durch Herstellen von fingierten Quittungen und Belegen zum Nachweis angeblicher Vereinsaktivitäten zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft, im Zuge der Ermittlungen ist ein Geldbetrag in Höhe von insgesamt über 380.000.- € sowie ein PKW BMW X 6 beschlagnahmt worden.

Steltner
Pressesprecher
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Gerichtsmedizinischer Sachverständiger: Angeblich 13-jähriger „Kinderdealer“ mindestens 21 Jahre alt – Untersuchungshaft angeordnet
Pressemitteilung Nr. 48/2010 vom 08.10.2010

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Der Pressesprecher –

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat eine Ermittlungsrichterin gegen einen jungen Mann Untersuchungshaft angeordnet, der im Verdacht steht, gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben, gegen das Waffengesetz verstoßen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Juli 2009 und Juli 2010 in Berlin-Kreuzberg und Berlin-Neukölln unter anderem im Bereich von U-Bahnhöfen mit Heroin gehandelt zu haben. Gegen eine polizeiliche Festnahme soll er sich zudem zur Wehr gesetzt haben und dabei mit einem Schlagring und mit Reizgas bewaffnet gewesen sein.

Der Beschuldigte ungeklärter Staatsangehörigkeit und zunächst ungeklärten Alters gibt sich bislang als 13-jähriges, von Erwachsenen unbegleitetes Kind aus und tauchte nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen aus diversen Jugendhilfeeinrichtungen regelmäßig in die Drogenszene ab, um Drogengeschäfte abzuwickeln. Wegen seiner zunächst nicht widerlegbaren Strafunmündigkeit konnten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn ergreifen.

Aufgrund von Zweifeln an seiner Altersangabe hat die Staatsanwaltschaft angesichts wiederholter mutmaßlicher Betäubungsmittelstraftaten des Beschuldigten seine gerichtsmedizinische Altersbegutachtung veranlasst, deren Ergebnis am 30. September 2010 vorlag und ergeben hat, dass der Beschuldigte nicht 13 Jahre alt ist, sondern mindestens 21 Jahre, möglicherweise sogar noch deutlich älter.

Die Ermittlungen dauern an.

Steltner
Pressesprecher
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Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst wegen Betruges und Untreue im Zusammenhang mit der Abrechnung von Flugreisekosten eingestellt
Pressemitteilung Nr. 50/2010 vom 27.10.2010

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
– Der Pressesprecher –

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst wegen Betruges und Untreue im Zusammenhang mit der Abrechnung von Flugreisekosten gegenüber der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingestellt.

Zuvor hatte sich der Abgeordnete umfassend zu den einzelnen Flugreisekostenabrechnungen und seiner Flugreiseabrechnungspraxis für die Jahre 2006 bis 2010 eingelassen.

Die Überprüfung seiner Angaben durch die Staatsanwaltschaft hat ergeben, dass die Flüge des Abgeordneten ganz überwiegend mandatsbezogen waren. Soweit in wenigen Einzelfällen Zweifel an einem eindeutigen Mandatsbezug verblieben, ist die Staatsanwaltschaft angesichts des weiten Spielraums, der den Abgeordneten bei der Bestimmung ihrer mandatsbezogenen Sphäre eingeräumt ist, zugunsten des Beschuldigten davon ausgegangen, dass er irrtümlich eine Mandatsbezogenheit angenommen hatte und in vorsatzausschließender Weise davon ausgegangen war, auch zur Abrechnung dieser Flugreisen gegenüber der Verwaltung des Deutschen Bundestages berechtigt gewesen zu sein.

Steltner
Pressesprecher

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Pressemeldung der Senatsverwaltung für Justiz
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Justizsenatorin Gisela von der Aue: „Durch den heutigen Kabinettsbeschluss droht eine neue Klageflut wegen Hartz IV.“

Pressemitteilung Nr. 46/2010 vom 20.10.2010

Von der Aue: „Zahlenspiele gefährden das Vertrauen der Bürger“ – „Solange die Sachleistungen des Bildungspakets nicht flächendeckend gewährleistet sind, sollte übergangsweise Bargeld an die Familien ausgezahlt werden.“

Durch den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Neuregelung von Hartz IV droht eine neue Klageflut vor den Sozialgerichten. Das befürchtet die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue. Sie appelliert an die Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. Die Justizsenatorin fordert daher beispielsweise, die vorgesehenen Sachleistungen für Bildung ab 1. Januar 2011 zumindest für eine Übergangszeit in bar an die Familien auszuzahlen. Justizsenatorin von der Aue: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum der Kinder ab dem 1. Januar 2011 vollständig gewährleistet sein. Dazu gehört auch der Bildungsbedarf der Kinder. Ich bezweifle, dass es gelingen wird, die Sachleistungen des Bildungspakets innerhalb dieser neun Wochen wirklich im gesamten Bundesgebiet zuverlässig umzusetzen, egal, ob als Gutschein oder als „Kostenübernahmeerklärung“. Wo die Umsetzung nicht gelingt, ist ab dem 1. Januar eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu befürchten. Für eine Übergangszeit bleibt daher nichts anderes übrig, als die Leistung in bar direkt an die Familien auszuzahlen, da sonst die Kinder für diesen Bereich zunächst gar nichts bekommen.“

Unklare Regelungen zur Lernförderung
Langwierige Prozesse durch alle Instanzen befürchtet die Justizsenatorin durch die unklaren Regelungen zur Lernförderung. Laut Gesetz ist eine „angemessene“ Lernförderung vorgesehen, die „geeignet und zusätzlich erforderlich“ ist. Die Justizsenatorin: „In der Praxis werden sich die Betroffenen, die Sachbearbeiter und die Richter schwer tun, diese unbestimmten Begriffe zu klären.“ Ähnlich unklare Begriffe haben bereits in der Vergangenheit zu Tausenden von Gerichtsverfahren geführt, beispielsweise zur „Angemessenheit“ der Kosten der Unterkunft.
Die Justizsenatorin fürchtet aber auch viele Rechtsstreitigkeiten, weil bis heute nicht vollständig dargestellt wurde, wie sich die Höhe der Leistungen für Kinder errechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 unter anderem gerügt, dass die Hartz-IV-Leistungen für Kinder verfassungswidrig festgesetzt waren. Der Bedarf der Kinder sei „ohne eine empirische oder methodische Fundierung“ sozusagen „freihändig“ festgesetzt worden.

„An vielen Stellen nur ein Schrägstrich“
Justizsenatorin von der Aue: „Der heutige Gesetzentwurf präsentiert zwar eine Fülle statistischer Daten. Die Berechnung ist jedoch nicht lückenlos überprüfbar. An vielen Stellen befindet sich in der veröffentlichten Statistik lediglich ein Schrägstrich, weil noch nicht einmal 25 Haushalte Angaben zu diesem Punkt gemacht haben. Es wird sicherlich noch viel darüber gestritten werden, ob das ‚belastbare Zahlen’ sind, wie sie das Bundesverfassungsgericht als Grundlage für das neue Gesetz eingefordert hat.“

„Zahlenspiele gefährden das Vertrauen der Bürger in den Gesetzgeber“
Justizsenatorin von der Aue: „Gleiches gilt für den Schulbedarf der Kinder. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom Februar ausdrücklich gerügt, dass nicht nachvollziehbar sei, wie der bisherige jährliche Pauschalbetrag von 100 Euro ermittelt wurde. Das neue Gesetz sieht nun wieder lediglich diese 100 Euro für den Schulbedarf vor, die jetzt allerdings in Teilbeträgen von 70 und 30 Euro ausgezahlt werden sollen. Solche Zahlenspiele gefährden das Vertrauen der Bürger in den Gesetzgeber. Es ist zu befürchten, dass dadurch noch mehr Bürger die Gerichte anrufen, um am Ende des In-stanzenzugs eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu erreichen.“

Die Justizsenatorin appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf spätestens bis zur Beratung im Bundestag nachzubessern.

Hintergrund: Schon jetzt mehr als 100.000 Gerichtsverfahren wegen Hartz IV
In Berlin befindet sich das größte deutsche Sozialgericht. Seit Inkrafttreten von Hartz IV im Januar 2005 sind allein in Berlin mehr als 100.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet eingegangen. Weitere Zahlen im Internet: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/hartzivinfo.html
Die Zahl der Richter wurde seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt (von 59 Richtern auf 121). Die Kosten für das Gericht sind von jährlich 13,5 Millionen Euro auf inzwischen 21 Millionen Euro gestiegen.
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Presseübersicht des Kammergerichts
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Landgericht Berlin: Entscheidungen über drei so genannten „Altfälle“ der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der früher gesetzlich festgelegten zehnjährigen Höchstfrist (PM 50/2010)

Pressemitteilung Nr. 50/2010 vom 13.10.2010

Die Präsidentin des Kammergerichts
– Pressestelle der Berliner Strafgerichte –

Die 98. Strafkammer (Strafvollstreckungskammer) hat heute in drei Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung entschieden, bei denen zum Zeitpunkt der Anordnung der Sicherungsverwahrung eine gesetzlich bestimmte Höchstfrist von zehn Jahre bestand.

In einem Fall ist die weitere Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zum 28. Februar 2011 für erledigt erklärt worden und Führungsaufsicht mit einer Vielzahl von Weisungen angeordnet worden. Der Untergebrachte war wegen Totschlages in zwei Fällen nebst anschließender Sicherungsverwahrung vom Landgericht Berlin 1980 und 1984 verurteilt worden.

Die Kammer entschied in dem zweiten Verfahren, dass die weitere Vollstreckung in der Sicherungsverwahrung ab dem 28. Februar 2011 zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus wurde ebenfalls Führungsaufsicht mit einer Vielzahl von Weisungen angeordnet. Dieser Untergebrachte wurde durch Urteile des Landgerichts Berlin vom 25. Februar 1994 und 24. Oktober 1994 wegen einer im Vollrausch begangenen schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

In dem dritten Fall hat die Strafvollstreckungskammer beschlossen, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung fortdauert. Der Untergebrachte wurde durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. November 1987 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit Vergewaltigung, sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren nebst anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Hintergrund dieser Überprüfungen durch die Strafvollstreckungskammer ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009. Der EGMR hatte gerügt, dass die Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift, mit der die Höchstfrist der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren abgeschafft wurde, auf Altfälle gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Diese Entscheidung ist seit dem 10. Mai 2010 endgültig.

Nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer kann demnach nur bei höchstgefährlichen Verurteilten nach Ablauf der zehn Jahre eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung gerechtfertigt sein. Im Falle geminderter Gefährlichkeit erfolge die Erledigung der Maßnahme und in Fällen einer hinreichenden Herabsetzung der Gefährlichkeit die bewährungsweise Entlassung.

Nach Einholung von Sachverständigengutachten ist die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass in einem Fall weiterhin eine akute Gefahr bestehe, dass der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen werde. In dem anderen Verfahren konnte die weitere Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Ursache der Gefährlichkeit unter anderem in einer Alkoholabhängigkeit bestanden habe, der Untergebrachte aber nunmehr seit Jahren abstinent sei. Auch im dritten Fall folgte das Gericht den Ausführungen der Sachverständigen, nach denen unter anderem aufgrund des Alters des Untergebrachten (er ist 69 Jahre alt) und seiner körperlichen Verfassung nicht zu erwarten sei, dass er nochmals schwerwiegende Straftaten begehen werde.

Bereits am 9. September 2010 hatte die 91. Strafkammer in einem weiteren Verfahren die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Sie können mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angegriffen werden.

Dr. Petra Carl
Pressesprecherin

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Kammergericht: Akkreditierung und Poollösung zur Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Unterstützer terroristischer Vereinigungen im Ausland(PM 51/2010)

Pressemitteilung Nr. 51/2010 vom 19.10.2010

Die Präsidentin des Kammergerichts
– Pressestelle der Berliner Strafgerichte –

Kammergericht: Akkreditierung und Poollösung zur Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Unterstützer terroristischer Vereinigungen im Ausland

Der Generalbundesanwalt hat gegen drei Personen wegen des Verdachts der Unterstützung der terroristischen Vereinigungen im Ausland Islamische Jihad Union (IJU) und Deutsche Taliban Mujahideen (DTM) und weiterer Straftaten am 10. August 2010 Anklage zum 1. Strafsenat des Kammergerichts (Strafschutzsenat) erhoben.

Am 5. November 2010, 9.00 Uhr, Saal 700, findet die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte (Alican T. (21 J.) und Filiz G. (29. J.)) statt.

Auf Grundlage der durch den Vorsitzenden des 1. Strafsenats des Kammergerichts getroffenen Anordnung gilt unter anderem Folgendes:

1. Akkreditierung: Da Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen die Plätze im vorderen, nicht zum Zuhörerraum gehörenden Teil des Sitzungssaals zur Verfügung. Insgesamt sind 30 Plätze vorhanden. Bei geringerem Presseinteresse können freie an andere, nicht akkreditierte Pressevertreter vergeben werden.

Die Pressekarten können bis

Freitag, 29. Oktober 2010,

per E-Mail (pressestelle.moabit@kg.berlin.de) oder per Telefax (030/9014 2477) bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte beantragt werden.

Die Pressekarten können ab

Donnerstag, 4. November 2010,

in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer 425 des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises abgeholt werden.

2. Poollösung: Im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich dürfen an allen Verhandlungstagen 30 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung jeweils ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders bestehend aus je einem Kameramann und bis zu zwei Begleitern sowie zwei Fotografen – darunter zumindest ein Fotograf einer Presseagentur – filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.
Sollten mehr Filmteams und/oder Fotografen interessiert sein, haben sie bis zum

Freitag, 29. Oktober 2010,

der Pressestelle der Berliner Strafgerichte per E-Mail (pressestelle.moabit@kg.berlin.de) oder per Telefax (030/9014 2477) eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden sollen („Poolführer“).

Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal keinerlei Aufnahmen gemacht werden.

Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Anzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal bzw. im Sicherheitsbereich hinter der Schleuse aufhalten dürfen, sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG geboten und verhältnismäßig.

3. Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

4. Kontrollen: Die zu 1. aufgeführten Pressevertreter haben die Schleuse zu benutzen und sich dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen. Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- oder Fotoaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Auch die zu 2. aufgeführten Personen haben die Schleuse zu benutzen und sich dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind sodann auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten/Absonden der Kleidung zu durchsuchen; mitgeführte Gegenstände, insbesondere Aufnahmegeräte, sind entsprechend zu kontrollieren.

5. Sämtlichen Pressevertretern wird es untersagt, Gegenstände welcher Art auch immer, insbesondere Schreibwerkzeug o.Ä., an Personen im Zuschauerraum zu übergeben.

6. Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Wachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen Sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.

7. Gerichtszeichner sind auf Antrag und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorsitzenden zum Saal zuzulassen. Sie unterliegen denselben Auflagen wie die Pressevertreter zu 1. mit Ausnahme der für ihre Berufsausübung erforderlichen Unterlagen und Gegenstände.

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte vom 26. August 2010, Nr. 41/2010
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 25. August 2010, Nr. 21/2010

Dr. Petra Carl
Pressesprecherin

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Presseübersicht des Oberverwaltungsgerichtes
Bebauungsplan für Grundstücke an der Württembergischen Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin unwirksam – 26/10

Pressemitteilung
Berlin, den 19.10.2010

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute auf Grund einer mündlichen Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren den im Dezember 2008 beschlossenen Bebauungsplan IX-46-2 für die Grundstücke Württembergische Straße 41-44 und 45-48 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf, für unwirksam erklärt.

Der angefochtene Bebauungsplan setzt für das bis Ende 2009 als Kleingartenanlage genutzte Gelände ein allgemeines Wohngebiet sowie einen ca. 20 bis 23 m hohen Baukörper fest, der zwischen einem nördlichen und südlichen Gebäuderiegel, die sich jeweils senkrecht zur Württembergischen Straße in die Tiefe des Grundstücks hinein erstrecken, mäanderförmig entlang der Württembergischen Straße verläuft. Gegen diese Planung wandten sich mehrere Wohnungseigentümer eines benachbarten Mehrfamilienhauses, die u.a. eine erhebliche zusätzliche Verschattung befürchten.

Das Gericht hat zunächst klargestellt, dass der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren – d.h. u.a. unter Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung und vor einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans – aufgestellt werden durfte. Die der Planung zugrunde liegende Abwägung sei jedoch zu beanstanden. Im Zusammenhang mit dem durch den Bebauungsplan zugelassenen Maß der baulichen Nutzung (d.h. der baulichen Ausnutzbarkeit der im Plangebiet gelegenen Grundstücke) habe der Plangeber das Ausmaß der Überschreitung der in allgemeinen Wohngebieten maximal zulässigen Geschossflächenzahl (d.h. einem Verhältniswert zwischen nutzbarer Fläche und Grundstücksfläche) nicht zutreffend berechnet. Außerdem sei er unzutreffend vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung ausgegangen. Die danach erforderlichen städtebaulichen Gründe für die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl seien in der Planbegründung nicht ausreichend dargelegt worden.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Urteil vom 19. Oktober 2010 – OVG 2 A 15.09 –
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Presseübersicht des Verwaltungsgerichts
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Falschparker kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden

Pressemitteilung Nr. 46/2010 vom 08.10.2010

Ein Kraftfahrzeug, das im Haltverbot steht, kann von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage des Fahrzeughalters gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen hat.

Der Kläger hatte seinen PKW im Oktober 2009 in einem vor der Oberschule der Jüdischen Gemeinde in Berlin-Mitte eingerichteten Haltverbotsbereich geparkt. Polizeibeamte ordneten daraufhin die Umsetzung des Fahrzeugs an. Gegen den Gebührenbescheid in Höhe von 125,- Euro hatte der Kläger eingewandt, es sei für ihn als Ortsfremden nicht erkennbar gewesen, aus welchen Gründen das Haltverbot eingerichtet gewesen sei.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab und bekräftigte die ständige Rechtsprechung, wonach von einem falsch parkenden Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, der die Polizei durch sofortiges Handeln begegnen dürfe. Es liege auf der Hand, dass die Einrichtung eines absoluten Haltverbots vor der Oberschule der Jüdischen Gemeinde Berlin zum Schutz vor Terroranschlägen gerechtfertigt sei. Ein aus diesem Grund eingerichteter Sicherheitsbereich könne seine Funktion nur dann erfüllen, wenn er durchgehend ohne jede Einschränkung von parkenden Fahrzeugen freigehalten werde. Die Verkehrsbehörde sei nicht verpflichtet, die Hintergründe für die Einrichtung eines absoluten Haltverbots bei der Aufstellung eines Verkehrszeichens erkennbar zu machen, um die Akzeptanz für die Kraftfahrer zu fördern. Die Umsetzung des Fahrzeuges sei aber auch unter dem Gesichtspunkt der negativen Vorbildwirkung gerechtfertigt. Es komme erfahrungsgemäß immer wieder vor, dass bereits ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug dazu führe, dass auch andere Kraftfahrer ihre Fahrzeuge ebenfalls unter Missachtung der geltenden Parkverbote abstellten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil der 11. Kammer vom 18. August 2010 – VG 11 K 279.10.
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Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf
Pressemitteilung Nr. 45/2010 vom 05.10.2010

Das Denkmalschutzrecht steht dem Umweltschutz nicht grundsätzlich entgegen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage zweier Kläger stattgegeben, die nun auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung errichten dürfen.

Das 1928 gebaute Haus der Kläger befindet sich in der Siedlung „Am Fischtalgrund“ in Berlin-Zehlendorf. Diese ist Teil einer im Rahmen der Ausstellung „Bauen und Wohnen“ von siebzehn Architekten aus ganz Deutschland errichteten Versuchs- bzw. Mustersiedlung. Während die Häuser der benachbarten „Waldsiedlung“ überwiegend mit flachen Dächern und glatten, grell bunten Außenwänden versehen sind, wurden die Gebäude der Siedlung „Am Fischtalgrund“ schlichter gestaltet und mit spitz zulaufenden, ziegelgedeckten Satteldächern mit 45 Grad-Neigung ausgestattet. Die verschiedenen Dachformen waren Sinnbild für die unterschiedlichen Vorstellungen der jeweiligen Planer der Siedlungen. Die Kontroverse über die Dachformen ist unter dem Namen „Zehlendorfer Dächerkrieg“ in die Architekturgeschichte eingegangen.

Die Denkmalbehörde hatte eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Solaranlage auf dem Dach mit der Begründung abgelehnt, die Installation würde auf Jahre zu einer erkennbaren Veränderung an der erhaltenswerten Originalsubstanz des Hauses führen. Das Fassadenbild mit seinen zeittypischen Einzelheiten gelte es unbeeinträchtigt zu bewahren. Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dem nicht. Gründe des Denkmalschutzes stünden der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei bei einer nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen und führe hier bei einer Gesamtbetrachtung zu einem Überwiegen der privaten Interessen an der Errichtung der Solaranlage. Im Rahmen der Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes und insbesondere der Dachlandschaft, die konkrete Ausgestaltung sowohl der Dächer als auch der Solaranlage, deren Einsehbarkeit und schließlich deren ökologischen sowie ökonomischen Nutzen an. Da die Solaranlage auf der – ohnehin schlecht einsehbaren – Gartenseite des Daches montiert werden solle, könne das Spitzdach nicht mit einem Blick zusammen mit den Flachdächern der Waldsiedlung erfasst werden; daher beeinträchtige die Anlage nicht den Zeugniswert der Dachlandschaft für den „Zehlendorfer Dächerkrieg“. Darüber hinaus sei die Einheitlichkeit der Dachgestaltung der übrigen Häuser zwischenzeitlich durch Aufbauten (Einzel- und Doppelgauben sowie Satellitenschüsseln und Fernsehantennen) weitgehend verloren gegangen. Schließlich führe der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen seien.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Urteil der 16. Kammer vom 9. September 2010 – VG 16 K 26.10.
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Scheinanmeldung kann zum Verlust des Schulplatzes führen

Pressemitteilung Nr. 47/2010 vom 12.10.2010

Wer einen Schulplatz an einer Oberschule aufgrund unrichtiger Angaben über den tatsächlichen Wohnsitz erlangt hat, muss damit rechnen, dass der Platz nachträglich wieder aberkannt wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, in der es die von der Schulbehörde getroffene Entscheidung zur Rücknahme der Schulzuweisung im Eilverfahren gebilligt hat.

Die Antragstellerin hatte zum Schuljahr 2010/2011 die Aufnahme ihrer Tochter in eine 7. Klasse eines Gymnasiums in Berlin-Lichtenberg beantragt. Nach dem bislang geltenden Berliner Schulgesetz war für die Auswahlentscheidung u.a. die Erreichbarkeit der Schule vom Wohnort des Schülers maßgebend. Nachdem der Platz auf der Grundlage der Angaben der Antragstellerin zum Wohnsitz zugewiesen war, kamen der Schulbehörde Zweifel an der Richtigkeit der diesbezüglichen Angaben der Antragstellerin, weshalb sie die Zuweisung sofort vollziehbar zurücknahm.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts billigte vorerst die Entscheidung der Schulbehörde. Es bestünden keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rücknahme, weil die Zuweisung aller Voraussicht nach rechtswidrig gewesen sei. Es bestünden zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die angegebene Meldeanschrift nicht mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen übereingestimmt habe. So sei die Ummeldung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Schulanmeldung erfolgt und an der angegebenen Wohnadresse habe sich kein Klingelschild der Antragstellerin befunden. Es sei fernliegend, dass die vierköpfige Familie, unter deren Anschrift die Anmeldung erfolgt sei, tatsächlich bereit gewesen sei, drei weitere Personen (die Antragstellerin und ihre beiden Töchter) in einer nur 86 qm großen 3,5 Zimmer-Wohnung aufzunehmen. Die Tochter der Antragstellerin könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie bei einem nunmehr notwendigen Schulwechsel bestimmte Angebote, die sie an der Wunschschule wahrgenommen habe, nicht mehr realisieren könne. Denn ihr sei durch die unrechtmäßige Aufnahme an der Schule ein Vorteil erwachsen, den sie anderenfalls nicht habe erlangen dürfen. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Maßnahme folge schließlich daraus, dass die drei Parallelklassen der Schule z.T. schon jetzt über die zulässige Kapazität von 32 Schülern hinaus besetzt seien.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Nach dem ab dem kommenden Schuljahr geltenden Berliner Schulgesetz ist die Erreichbarkeit der Schule nicht mehr Auswahlkriterium für die Zuweisung eines Schulplatzes an einer Oberschule.

Beschluss der 14. Kammer vom 8. Oktober 2010 – VG 14 L 265.10.

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Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben

Pressemitteilung Nr. 48/2010 vom 26.10.2010

Die ALBA GmbH darf das seit 2004 betriebene Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies folgt aus einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angeordnet worden ist.

Die Senatsverwaltung hatte der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen – hierzu zählen z.B. Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen, Kunststoffspielzeug etc. – über das Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ untersagt. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme war im Wesentlichen mit der Begründung angeordnet worden, das Sammelsystem entziehe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger BSR fortlaufend Haushaltsabfälle und stelle damit die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage. Es sei dem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und Gebührenrückgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.

Dem ist die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts nur teilweise gefolgt. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Gericht noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung geäußert, sondern lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen Sammeltätigkeit der ALBA GmbH verneint. Es sei derzeit nicht erkennbar,
dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlage der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt werde. Dem jetzigen Sammelvolumen der „Gelben Tonne Plus“ von 4.500 Jahrestonnen stehe nämlich ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von 300.000 Jahrestonnen gegenüber. Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne „Orange Box“ einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der „Gelben Tonne Plus“ nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse. Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne „Orange Box“ sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die „Gelbe Tonne Plus“ nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser Abfälle gerade privater Verwerter – darunter der ALBA GmbH – bediene. Schließlich sei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftgesetzes das Sammelsystem der ALBA GmbH rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoffsammelsystems könne die Antragstellerin indes nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsorgungsstrukturen eingreifen würde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 10. Kammer vom 25. Oktober 2010 – VG 10 L 274.10 -.
Vg 10 L 274.pdf

Beschluss der 10. Kammer vom 25. Oktober 2010, VG 10 L 274.10 laden »

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berliner abendblätter 2.00 am 30.10.

30.10.
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HWWI/Berenberg-Städteranking: Platzierungen 2010 und 2008*
Aufgrund ihrer Bedeutung als Motoren des regionalen Wachstums ist die Zukunftsfähigkeit der deutschen Städte wichtig für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands insgesamt. Dabei haben die deutschen Städte in den nächsten Jahrzehnten strukturelle Veränderungen zu bewältigen. Ihre ökonomischen Entwicklungsperspektiven hängen entscheidend davon ab, welche Auswirkungen der demografische Wandel auf sie hat und wie sie den fortschreitenden Wandel zu wissens- und forschungsintensiven Produktionsweisen bewältigen werden. Im vorliegenden HWWI/Berenberg-Städteranking werden die Standortbedingungen der 30 größten deutschen Städte im Hinblick auf wirtschaftliche und demografische Dynamik, Bildung und Innovationsfähigkeit, Internationalität und die Erreichbarkeit europäischer Agglomerationen analysiert.

2010 2008 Veränderung
Frankfurt a. Main 1 1 =
München 2 2 =
Düsseldorf 3 11 +
Bonn 4 9 +
Köln 5 7 +
Wiesbaden 6 4 _
Hamburg 7 7 =
Berlin 8 24 +
Dresden 9 5 _
Hannover 10 15 +
Leipzig 11 25 +
Aachen 12 14 +
Karlsruhe 13 6 +
Nürnberg 14 17 _
Münster 15 21 +
Stuttgart 16 3 +
Duisburg 17 21 +
Bremen 18 16 _
Augsburg 19 12 _
Dortmund 20 10 _
Essen 21 19 _
Braunschweig 22 20 _
Mannheim 23 13 _
Kiel 24 – –
Gelsenkirchen 25 28 +
Mönchengladbach26 18 _
Bielefeld 27 23 _
Wuppertal 28 29 +
Bochum 29 27 _
Chemnitz 30 30 =
Quelle: Berechnungen HWWI.
* Die Indikatoren im Ranking 2010 und 2008 unterscheiden sich in zwei Aspekten. Die Produktivität ersetzt die Patente aufgrund fehlender aktualisierter Daten. Anstelle der Entwicklung der Erwerbspersonenzahlen, für welche die Statistischen Ämter keine Prognosen vorlegen, wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung im Jahre 2020 berücksichtigt. Die Ergebnisse der Rankings sind dennoch vergleichbar, weil der Großteil der Indikatoren beibehalten wird und die neu verwendeten Indikatoren ähnliche Aspekte der Standortbedingungen abbilden.
»HWWI/Berenberg-Städteranking 2010: Die 30 größten Städte Deutschlands im Vergleich«
Autoren: Sebastian Döll, Dr. Silvia Stiller unter Mitarbeit von Christian Brase und Henriette Bunde
Stand: 15. September 2010
Wir haben uns bemüht, alle in dieser Studie enthaltenen Angaben sorgfältig zu recherchieren und zu verarbeiten. Dabei wurde zum Teil auf Informationen Dritter zurückgegriffen.
Einzelne Angaben können sich insbesondere durch Zeitablauf oder infolge von gesetzlichen Änderungen als nicht mehr zutreffend erweisen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.
Bezug über: Berenberg Bank · Unternehmenskommunikation, Neuer Jungfernstieg 20 · 20354 Hamburg, Telefon (040) 350 60-710 · Telefax (040) 350 60-907 · E-Mail: presse@berenberg.de
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Atomputsch im Bundestag
Wenn ich nicht von den Politikern enttäuscht bin, bin ich es von den Wählenden.
Und wenn nicht von diesen, dann von den Nicht-Wählenden.
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Zum Weltspartag
Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik Nr.396 vom 29.10.2010
Deutsche sparen wieder etwas mehr
WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltspartag am 29. Oktober mitteilt, sparten die privaten Haushalte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres saisonbereinigt 11,5% ihres verfügbaren Einkommens. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 11,2%. In der ersten Jahreshälfte 2008 – vor der Finanz- und Wirtschaftskrise – lag die Sparquote sogar bei 11,6%.
Je Einwohner legten die Haushalte in den ersten sechs Monaten 2010 durchschnittlich 190 Euro monatlich zur Seite, 10 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Für die privaten Haushalte zusammen ergibt sich ein Sparvolumen von rund 93 Milliarden Euro.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass aus den makroökonomischen Berechnungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur das Sparen der privaten Haushalte insgesamt und ein Durchschnittswert ermittelt werden kann. Je nach Sparneigung und Einkommenshöhe gibt es natürlich sehr deutliche Unterschiede beim Sparen der einzelnen Haushalte.
Bewertungsbedingte Änderungen wie Kursgewinne oder -verluste bei Aktien und Wertänderungen bei Immobilien zählen nicht zum Sparen, da sie nicht aus erwirtschaftetem Einkommen entstanden sind. Der durch Abschreibungen ausgedrückte Verzehr von Werten – bei privaten Haushalten sind dies vor allem Abschreibungen auf eigen genutzte und vermietete Wohnungen – reduziert das verfügbare Einkommen privater Haushalte und damit auch deren Sparen.
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Gedanken zum Weltspartag
1) Die Menschen begegnen sich gerne in solchen, deren Leben sich ums Geld dreht, wie bei ihnen selbst.
Deswegen gibt man gern einem Bettler.
2) Wenn der Staat über seine Verhältnisse lebt und Schulden aufnimmt, wearum sollten es dann nicht auch seine Bürger?
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Zum gestrigen Nationalfeiertag der Türken
Grund, für den Beitritt der Türkei zur EU zu sein.
Weil die EU in Wahrheit vor Kraft kaum laufen kann. Sie möge es aber.
Das BIP der Türkei liegt im Moment gleich auf mit dem von Russland.
Die Türkei ist ein überdurchschnittliches Wirtschaftsland.
Sein Rang auf der Liste der Staaten nach deren Bruttoinlandsprodukt ist nahezu derselbe wie der auf der Liste nach der Bevölkerungsgröße. Andere Staaten sind zu – fleißig oder zu faul!
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Berliner Polizeibericht
Fall von Kindesvernachlässigung
Charlottenburg-Wilmersdorf, 29.10.
Zur Vollstreckung eines Haftbefehls haben gestern Mittag Polizeibeamte eine Wohnung in Berlin-Charlottenburg aufgesucht, die völlig verstaubt und verdreckt war. In der 2-Zimmer-Wohnung lebt eine Familie mit zwei 9 und 7 Jahre alten Mädchen. Der Fußboden klebte vor Dreck, die Wände waren mit Schimmel befallen und die Betten der Mädchen waren unbezogen und stark verschmutzt. Kindgerechte Nahrung wurden nicht gefunden und vorhandene Lebensmittel waren bereits abgelaufen.
Der gesuchte Mann, der auch der Vater der Mädchen ist, konnte festgenommen werden. Die beiden Kinder wurden in die Obhut des zuständigen Jugendamtes übergeben.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht wurde bei dem zuständigen Fachkommissariat des Landeskriminalamts gegen die 31-jährige Kindesmutter eingeleitet.
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Gedenktafel für den ehemaligen Polizeivizepräsidenten Dr. Bernhard Weiß
Charlottenburg-Wilmersdorf / Tempelhof-Schöneberg, 29.10.
Eine Gedenktafel zu Ehren von Dr. Bernhard Weiß wird Polizeipräsident Dieter Glietsch am 1. November um 13 Uhr am Polizeidienstgebäude Kaiserdamm 1 in Charlottenburg enthüllen. Der ehemalige Polizeivizepräsident hatte in diesem Gebäude seine Dienstwohnung. Heute sind dort der Polizeiabschnitt 24 und weitere Dienststellen untergebracht.
Dr. Bernhard Weiß spielt auch heute noch eine wichtige Rolle für das Selbstverständnis der Berliner Polizei. Zwischen 1918 und 1932 hatte er mehrere hochrangige Ämter in der Berliner Polizei inne. So war er Leiter der Abteilung Staatsschutz, stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei, Leiter der Kriminalpolizei und schließlich ab 1927 Polizeivizepräsident. Als jüdischer Deutscher kämpfte er gegen den Nationalsozialismus und verkörperte Zivilcourage, Gerechtigkeitssinn und ein freiheitliches demokratisches Bewusstsein.
Am Tag der Reichstagswahlen Anfang März 1933 flüchte Dr. Weiß aus Berlin und wurde im August 1933 ausgebürgert. Er starb 1951 in London.
Die Lebensstationen und das Wirken von Dr. Bernhard Weiß werden auch Thema einer Buchlesung sein, die am selben Tage um 16 Uhr 30 in der Polizeihistorischen Sammlung im Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke 6 in Tempelhof stattfindet. Dr. Joachim Rott liest aus seinem biografischen Buch „Ich gehe meinen Weg ungehindert geradeaus“.
Eine Teilnahme ist unter Vorlage des Personalausweises möglich. Der Eintritt ist kostenfrei.
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Letztes Wort
„As to me, I leave here tomorrow for an unknown destination.“ („Was mich betrifft, so werde ich hier morgen mit unbestimmtem Ziel abreisen.“) [sein letzter Brief]
Ambrose Bierce, US-amerikanischer Schriftsteller, 1914

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Berliner Abendblätter 2.00

berliner abendblätter 2.00 am 29.10.

29.10.
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Die Schlichtungsgespräche in Stuttgart gehen in die 2. Runde.
Halb so attraktiv wie „Rote Rosen“.
Das Verlegen von Betonwinkeln und Presslufthammer im Südflügel während der Friedenspflicht leiten den Tag ein.
Gangolf Stocker und Hannes Rockenbauch äußern Zweifel an der Einhaltung der Friedenspflicht in der Schlichtungsphase.
„Schtuogatt is so schön“, man muss nicht die ganze Zeit auf der Baustelle herumlaufen, meint Schlichter Heiner Geißler.
Volker Kefer von der Bahn verneint es, dass die Fortsetzung der Entkernung stattfindet. Es handele sich um Sicherungsmaßnahmen.
Morgen soll der Ortstermin Klärung schaffen, wenn nicht mehr in solchen Angelegenheiten über die Presse kommuniziert werde, so Kefer. Der alte Traum nach Geheimdiplomatie bei den Etablierten-Eliten!
Geißler skizziert die Stimmung draußen am Bauzaun: „Wenn Mappus unter die Erde will, dann bringen wir ihn hin“, sei eine untragbare Parole. Demagogen, die im Ganztagsjob eingekauft sind, sollen sich zurückhalten. Geißler verkündet das Erfolgsergebnis vom letzten Freitag: 5,4 % Einschaltquote für die Telenovela „Rote Rosen“ 5,7, für das Gespräch in Phönix 2,9 %.
Ausführungen Kefers: Fahrstraße wird freigeschaltet bis zum Ende des Bahnsteigs: Einfahrtzeit, Haltezeit, Ausfahrzeit. Alle Weichen sind verriegelt. Der ICE benötigt 517 8,2 Minuten. 2,7 + 4 (Nieder- und Hochfahren des Führerstandes bei Kopfbahnhof) + 1,5 Minuten. Die Freischaltung ist immer Sperrung anderer Fahrstraßen. Der Betrieb wird aufgehalten! Bei Durchgangsbahnhof beschleunigt sich der Vorgang: 1,3 + 2 (Passagierwechsel geringer!)bis 3 + 0,9 Minuten (4,7). Mindesthaltezeiten bei den Varianten: Fernverkehr 4-6 im Kopfbhf reduziert auf 2 bis 3 im Durchgangsbhf.
Leider hat Herr Kefer nicht das Video von den Zuständen am Bahnsteig beim plötzlichen Türenschließen und Anfahren, wenn Familien und andere Gruppen voneinander getrennt werden.
Was macht eine Minute bei Erfüllung des Fahrplankonzepts 2020 (20 % gesteigerte Fahrten)? Das Konfliktpotenzial wird erhöht!
Der Durchgangsbhf benötigt weniger Gleise, somit weniger Raum und weniger Entfernungen!
Boris Palmer schlüpft in die Nutzerrolle: er vergleicht bestehendes und geplantes Netz. Ist Stuttgart 21 Ausbau oder Rückbau der Schiene? Wesentliche Fakten seien erst seit acht Tagen auf dem Tisch. Der Güterverkehr spielt eine geringe Rolle um den Hbf und bei der Neubaustrecke. Der Personenverkehr definiert die Wirtschaftlichkeit.
Wie belastbar sind die prognostizierten Zahlen? Es kommt aufs Bezugsfeld an. Ein Haar in der Supp ist viel, ein Haar aufm Kopp ist wenig (Palmer). Sechs Flaschen im Weinkeller sind wenig, sechs Flaschen im Berliner Senat sind viel (Geißler).
„Niemand operiert mit falschen Zahlen. Die Frage ist, ob die Zahlen etwas aussagen. Es wäre interessant vom Schlichter zu erfahren, wie er die Zahlen einschätzt.“
S 21 will Takt über den Tag gleich behalten. Ändert sich das Aufkommen an Kunden tagsüber nicht mehr?
Der Fahrstraßenausschluss in der Rohrer Kurve behindert die Einfahrt des ICE aus Zürich.
Die schnellen Züge müssen vielerorts schleichen.
Wie liest man einen Gleisbelegungsplan? Der Integrale Taktfahrplan ist kundenfreundlicher, die Züge warten aufeinander.
Die Gleisbelegung im Tiefbhf (laut Fahrplan 2020 ff vom SMA) ist nahezu chaotisch!
Die Ministerin Tanja Gönner versichert, dass der Plan ständig überarbeitet im Sinne von verbessert werde.
Der Fahrplan ist vor dem Ausbau zu erstellen.
Palmer hat Geschichte und Mathematik studiert und weiß, dass ein Fahrplan von Hand ausgerechnet werden muss. Es gibt kein Computerprogramm!
Fazit: Anschlüsse weniger, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sinken. K(opfbhf) 20 und S 21 können gleichviel.
S 21 schadet nicht, nützt aber auch nicht. Geld ist verschwendet.
Sollte gebaut werden, wenn das Ergebnis nicht mehr kann als das Bestehende?
Die Fragen kennen wir nun.
„Ehrlich währt am längsten und wer nicht stiehlt, der kommt zu nichts.“ Mit dem Sprichwort leitet Geißler die Erörterungsrunde ein.
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Stellungnahme von Fachvertreterinnen und -vertretern der Islamwissenschaft und
benachbarter akademischer Disziplinen zur Einrichtung des Faches „Islamische
Studien“ an deutschen Universitäten
Am 14. Oktober 2010 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass es in Tübingen und Münster/Osnabrück den Aufbau von universitären Zentren für „Islamische Studien“ zu fördern beabsichtigt. Dort sollen künftig unter staatlicher Aufsicht Lehrer für Islamischen Religionsunterricht, aber auch Moscheepersonal (Imame) und muslimische Sozialarbeiter ausgebildet werden. Für das Frühjahr 2011 ist die Auswahl weiterer Universitätsstandorte geplant, an denen mit Bundesmitteln Zentren für „Islamische Studien“ aufgebaut werden sollen. Grundlage der Entscheidung des BMBF sind die am 29. Januar 2010 veröffentlichten „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ des Wissenschaftsrats (WR), in denen die Einrichtung eines bekenntnisorientierten, theologisch konzipierten Faches namens „Islamische Studien“ an mehreren deutschen Universitäten gefordert wurde.
Wie der WR und die Bundesregierung gehen wir davon aus, dass die Schaffung von universitären Zentren für Islamische Theologie zur gesellschaftlichen und akademischen Integration der Muslime in Deutschland beitragen kann. Aus der Perspektive derjenigen akademischen Fächer, die sich bislang der wissenschaftlichen Erforschung des Islams als Religion und Kultur gewidmet haben, insbesondere der Islamwissenschaft, können mehrere zentrale Punkte dieser Initiative jedoch nicht widerspruchslos hingenommen werden. Wir fordern hiermit alle Entscheidungsträger, die an der Umsetzung der WR-Empfehlungen und der Pläne des BMBF beteiligt sind, nachdrücklich auf, diese zu beachten:
1. Die Benennung des neuen Faches als „Islamische Studien“ ist in hohem Maße irreführend, denn dadurch verschwimmen in bedenklicher Weise die Grenzen zur Islamwissenschaft in ihrer heutigen Form. Das vom WR geforderte Fach ist bekenntnisgebunden und muss als das benannt werden, was es dem Inhalt nach ist: Islamische Theologie. So wird es auch in den Empfehlungen der 1. Islamkonferenz (25. Juni 2009) bezeichnet, offenkundig mit Zustimmung der muslimischen Vertreter.
Die Argumente, die der WR gegen eine derartige Namensgebung anführt, sind nicht stichhaltig. Die Islamwissenschaft ist dagegen ein bekenntnisneutrales Fach, dessen Erkenntnisinteresse sich über den Islam als theologisches Normensystem hinaus in thematisch breiter Ausdifferenzierung auf die Geschichte und Kultur muslimischer Gesellschaften in Vergangenheit und Gegenwart erstreckt.
Wenn an den Universitäten ein neues Fach neben der Islamwissenschaft etabliert wird, sollte dessen Bezeichnung nicht missverständlich, sondern präzise und wissenschaftstheoretisch begründet sein und die grundsätzlichen Unterschiede zwischen beiden Fächern nicht verwischen.
2. Als bekenntnisgebundene Theologie muss das Fach in einem entsprechenden institutionellen Kontext verankert werden. Das kann an einer religionspluralen allgemeinen Theologischen Fakultät geschehen oder an einer eigens einzurichtenden Fakultät für Islamische Theologie, ersatzweise auch an Zentren, die direkt der jeweiligen Universitätsleitung unterstellt sind. Die vom WR geforderte Ansiedlung an Philosophischen oder Kulturwissenschaftlichen Fakultäten stellt dagegen einen Eingriff in deren wissenschaftliches Selbstverständnis dar und erscheint uns auch deshalb abwegig,
weil die für das Fach neu zu schaffende Promotion eine theologische sein muss.
3. Zusammensetzung, Rolle und Kompetenzen der vom WR vorgeschlagenen muslimischen Beiräte müssen weitaus genauer definiert werden, als das bislang der Fall ist. Das gilt vor allem in Anbetracht des Fehlens historisch gewachsener staatskirchenrechtlicher Vereinbarungen zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Staat. Die weitreichenden Mitspracherechte bei der Stellenbesetzung, die den Beiräten zugestanden werden (faktisch denen der christlichen Kirchen entsprechend), stellen grundsätzlich einen Eingriff in die Autonomie der Universität dar. In der vorliegenden unklaren Form ist dies inakzeptabel.
4. Nicht zuletzt fordern wir eine größere Transparenz sowohl im Hinblick auf die Empfehlungen des WR selbst als auch auf deren Umsetzung durch Politik und Universitätsleitungen. Wer entscheidet aufgrund welcher Kriterien, welche Standorte schließlich ausgewählt werden? Der Wettlauf, den sich mehrere Universitäten derzeit um die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel liefern, muß nach klar nachvollziehbaren Regeln entschieden werden. Die akademische – nicht minder aber auch die steuerzahlende – Öffentlichkeit darf bei einem Verfahren mit derart weitreichenden Konsequenzen
nicht einfach übergangen werden.
Dr. Ahmed Abd-Elsalam (Orient-Institut, Beirut und DAAD, Office Cairo)
Dr. Volker Adam (Zweigbibliothek Vorderer Orient und Ethnologie, Universität Halle-Wittenberg)
Dr. Wolf-Hagen von Angern (Freier Islamwissenschaftler, Universität Köln)
Prof. Dr. Dr. Peter Antes (Professor für Religionswissenschaft, Universität Hannover)
Dr. Kamran Arjomand (Zweigbibliothek Vorderer Orient und Ethnologie, Universität Halle-
Wittenberg)
Beate Backe, M.A. (Studentin der Islamwissenschaft, Orientalisches Institut, Universität Leipzig)
André Bank (Politikwissenschaftler, GIGA-Institut für Nahost-Studien, Hamburg)
Prof. Dr. Lale Behzadi (Professorin für Arabistik, Universität Bamberg)
Forts. im Extrablatt am Ende
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Berliner Polizeibericht
Verdacht des Geheimnisverrats – Durchsuchung bei Polizisten
Reinickendorf/Spandau, 28.10.
Wegen des Verdachts des Geheimnisverrats und der Bestechlichkeit durchsuchten Ermittler heute früh die Wohnungen eines Polizeimeisters und seiner Bekannten in Reinickendorf und Spandau.
Umfangreiche Ermittlungen des zuständigen Kommissariates beim Landeskriminalamt führten zu dem Beamten, der im Verdacht steht, Dienstgeheimnisse gegen Sachwerte an Mitglieder eines Motorradclubs weitergegeben zu haben.
Bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen stellten die Polizisten Beweismaterial sicher.
Dem Polizeimeister wurde die Weiterführung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt.
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Sprayer an East-Side-Gallery festgenommen
Friedrichshain-Kreuzberg, 28.10.
Polizisten haben in der vergangenen Nacht einen Graffiti-Sprayer an der East-Side-Gallery in Friedrichshain festgenommen. Die Beamten beobachteten den 29-Jährigen gegen 1 Uhr beim Beschmieren der ehemaligen Berliner Mauer, während ein 28-Jähriger „Schmiere“ stand. Die beiden US-Amerikaner wurden vorläufig festgenommen. Nach Feststellung ihrer Personalien und Zahlung einer Sicherheitsleistung kamen sie wieder auf freien Fuß.
Bei dem Sprayer handelt es sich um Travie McCoy (29), tätowierter Weltstar, Nr 1 – Hit-Rapper aus den USA (Single „Billionaire“), Ex-Freund von Katie Perry („I kissed a girl“). Auf seiner Twitter-Seite hatte McCoy die Aktion angekündigt. „Die Berliner Mauer. Ich werde sie definitiv besteigen, bevor wir heute Nacht die Stadt verlassen.“ Ein Beweisfoto gibt es auch. 1500 Euro Strafe musste der Rapper zahlen, bevor die Polizei ihn gehen ließ.
Hinweis von Matthias Werner
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Verwechslung mit Folgen – Fehlentlassung aus dem Polizeigewahrsam
Tempelhof-Schöneberg, 27.10.
Weil die vorgeschriebenen Abläufe nicht beachtet wurden, entließ ein Polizeiangestellter gestern Nachmittag versehentlich einen Ladendieb aus dem Polizeigewahrsam am Tempelhofer Damm. Statt eines 23-Jährigen, der nach richterlicher Vorführung wieder auf „freien Fuß“ gesetzt werden sollte, entließ der Angestellte gegen 16 Uhr den in der Nachbarzelle untergebrachten 29-Jährigen. Dieser ließ sich nichts anmerken, nahm die Armbanduhr seines „Nachbarn“ gerne an und unterschrieb in dessen Namen die Entlassungspapiere. Als der Fehler 10 Minuten später auffiel, war der Kleinkriminelle bereits über alle Berge.
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Letztes Wort
„What’s this?“ („Was ist das?“)
Leonard Bernstein, US-amerikanischer Komponist und Dirigent, 1990
+
Extrablatt
Forts. der Unterzeichnendenliste zur Stellungnahme aus der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft:

Björn Bentlage (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Seminar für Arabistik und Islamwissenschaft,
Universität Halle-Wittenberg)
Michael Benz, B.A. (Student der Islamwissenschaft, Universität Leipzig)
Dr. Lars Berger (Lecturer in Politics and Contemporary History of the Middle East, Salford University
/ Greater Manchester)
Prof. Dr. Lutz Berger (Professor für Islamwissenschaft, Universität Kiel)
Prof. Dr. Hans Hinrich Biesterfeldt (Professor i.R. für Islamwissenschaft, Universität Bochum)
Prof. Dr. Frank Bliss (Professor für Ethnologie, Universität Hamburg)
Prof. Dr. Chrisoph Bochinger (Professor für Religionswissenschaft, Universität Bayreuth)
Dr. Rita Breuer (Dozentin für Islamwissenschaft, Fachhochschule des Bundes für Öffentliche
Verwaltung, Brühl, und Schule für Verfassungsschutz, Heimerzheim)
Dr. Stefanie Brinkmann (Lehrbeauftragte für Islamwissenschaft, Orientalisches Seminar, Universität
Leipzig)
Mag. Philip Bruckmayr (Junior Fellow am Internationalen Forschungszentrum Kulturwissenschaften
und Doktorand am Institut für Orientalistik, Universität Wien)
Prof. Dr. Heidrun Brückner (Professorin für Indologie, Universität Würzburg)
PD Dr. Rainer Brunner (Directeur de recherche, Centre National de la Recherche Scientifique,
Paris)
Prof. Dr. Hans Daiber (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Frankfurt)
PD Dr. Sabine Damir-Geilsdorf (Privatdozentin für Islamwissenschaft, Universität Bonn)
Prof. Dr. Bettina Dennerlein (Professorin für Gender Studies und Islamwissenschaft, Universität
Zürich)
Deutsche Morgenländische Gesellschaft DMG e.V. (Vorstand, c/o Institut für Turkologie, Freie
Universität Berlin)
Deutsche Vereinigung für Religionswissenschaft DVRW e.V. (Vorstand, c/o Lehrstuhl für Religionswissenschaft,
Universität Bayreuth)
Prof. Dr. Thomas Eich (Professor für Islamwissenschaft, Universität Hamburg)
Prof. Dr. Heidrun Eichner (Professorin für Islamwissenschaft, Universität Tübingen)
Prof. Dr. Werner Ende (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Freiburg)
Prof. Dr. Susanne Enderwitz (Professorin für Islamwissenschaft, Universität Heidelberg)
Prof. Dr. Gerhard Endreß (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Bochum)
Prof. Dr. Tim Epkenhans (Juniorprofessor für Islamwissenschaft, Universität Freiburg)
Dr. Armin Eschraghi (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Orientalisches Seminar, Universität Frankfurt)
Benjamin Flöhr, M.A. (Doktorand Islamwissenschaft, Universität Kiel)
Prof. Dr. Alexander Flores (Professor für Wirtschaftsarabistik, Hochschule Bremen)
Prof. Dr. Bert Fragner (Professor i.R. für Iranistik, Universität Bamberg und ehemaliger Direktor
des Instituts für Iranistik, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien)
Prof. Dr. Edith Franke (Professorin für Religionswissenschaft, Universität Marburg)
Prof. Dr. Patrick Franke (Professor für Islamwissenschaft, Universität Bamberg)
Prof. Dr. Ulrike Freitag (Direktorin, Zentrum Moderner Orient, Berlin)
Anne-Sophie Fröhlich, M.A. (Lehrbeauftragte für Islamwissenschaft an der Universität Hamburg)
Steffen Führding (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Theologie und Religionswissenschaft,
Abt. Religionswissenschaft, Universität Hannover)
Prof. Dr. Henner Fürtig (Direktor, GIGA-Institut für Nahost-Studien, Hamburg)
Konstanze Gemeinhardt-Buschhardt (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Westasiatische
Geschichte, Universität Erfurt)
Dr. Ralph Ghadban (Lehrbeauftragter für Sozial- und Religionspädagogik, Evangelische Fachhochschule,
Berlin)
PD Dr. Andreas Görke (Hochschulassistent für Islamwissenschaft, Universität Kiel)
Dr. Bettina Gräf (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Zentrum Moderner Orient, Berlin)
Lutz Greisiger (Doktorand am Seminar für Christlichen Orient und Byzanz, Universität Halle-
Wittenberg)
Stefanie Gripentrog, M.A. (Assistentin für Religionswissenschaft, Universität Basel)
Dr. Thomas K. Gugler (Institut für Orientalistik, Universität Wien)
Helga Barbara Gundlach, M.A. (Lehrbeauftragte für Interkulturelle Pädagogik, Universität Hannover)
Prof. Dr. Sebastian Günther (Professor für Islamwissenschaft, Universität Göttingen)
Dr. Ursula Günther (Islamwissenschaftlerin, Hamburg)
Prof. Dr. Stephan Guth (Professor for Arabic and Middle Eastern Literatures, Universität Oslo)
Prof. Dr. Jens Hanssen (Associate Professor for Middle Eastern and Mediterranean History, University
of Toronto)
Prof. Dr. Angelika Hartmann (Professorin i.R. für Islamwissenschaft, Universität Gießen / Marburg)
PD Dr. Thomas Hase (Religionswissenschaftliches Institut, Universität Leipzig)
PD Dr. Axel Havemann (Vertretungsprofessor für Islamwissenschaft, Freie Universität Berlin)
Prof. Dr. Stefan Heidemann (Visiting Professor of Islamic History and Artistic and Material Culture,
The Bard Graduate Center, New York; Privatdozent am Lehrstuhl für Semitische Philologie
und Islamwissenschaft, Universität Jena)
Prof. Dr. Christoph Herzog (Professor für Islamwissenschaft / Turkologie, Universität Bamberg)
Dr. Thomas Hildebrandt (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Islamwissenschaft, Universität
Bamberg)
Dr. Konrad Hirschler (Senior Lecturer in the History of the Near and Middle East, School of
Oriental and African Studies, London)
Prof. Dr. Birgitt Hoffmann (Professorin für Iranistik, Universität Bamberg)
Dr. Karin Hörner (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Asien-Afrika-Institut, Universität Hamburg)
Mieste Hotopp-Riecke, M.A. (Doktorand am Institut für Turkologie und Leiter des Institute for
Caucasica-, Taurica- and Turkestan Studies, Freie Universität Berlin)
Susanne Hvezda, M.A. (Lehrbeauftragte für Arabisch, Universität Würzburg)
Dr. Dirk Johannsen (Post Doctoral Researcher, Religionswissenschaft, Universität Basel)
Prof. Dr. Dietrich Jung (Head of Department, Center for Centemporary Middle East Studies, Odense)
Prof. Dr. Andreas Kaplony (Lektor für Arabisch, Titularprofessur für Islamwissenschaft, Universität
Zürich)
Dr. Silvia Kaweh (Lehrbeauftragte für Theologie, Universität Siegen)
Dr. Michael Kiefer (Projektleiter, Aktion Gemeinwesen und Beratung, Düsseldorf)
Anja Kirsch, M.A. (Assistentin für Religionswissenschaft, Universität Basel)
Prof. Dr. Christoph Kleine (Professor für Religionswissenschaft, Universität Leipzig)
Dr. Michael Kleiner (Lehrbeauftragter für Islamwissenschaft und Religionswissenschaft, Universität
Marburg)
Prof. Dr. Verena Klemm (Professorin für Arabistik und Orientalische Philologie, Universität Leipzig)
Lino Klevesath, M.A. (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Seminar für Politikwissenschaft, Universität
Göttingen)
Prof. Dr. Gritt Klinkhammer (Professorin für Religionswissenschaft, Universität Bremen)
Dr. Eva-Maria Kluge (Wissenschaftliche Angestellte, Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften,
Universität Frankfurt)
Dr. Stefan Knost (Wissenschaftlicher Referent, Orient-Institut, Beirut)
Prof. Dr. Felix Konrad (Juniorprofessor für Außereuropäische Geschichte, Schwerpunkt Naher
Osten, Universität Kiel)
PD Dr. Agnes Korn (Institut für Linguistik und Vergleichende Sprachwissenschaft, Universität
Frankfurt)
Prof. Dr. Lorenz Korn (Professor für Islamische Kunstgeschichte und Archäologie, Universität
Bamberg)
Caner Köseoºlu, Diplom-Wirtschaftsarabist (Student der orientalischen Philologie, Universität Bochum)
Prof. Dr. Birgit Krawietz (Professorin für Islamwissenschaft, Freie Universität Berlin)
Dr. Jonathan Kriener (Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Orient-Instituts Beirut und Lehrbeauftragter
für Islamwissenschaft, Universität Bochum)
Bernhard Lange, M.A. (Forschungsmitarbeiter am Religionswissenschaftlichen Seminar, Universität
Luzern)
Dr. Christian Lange (Lecturer in Islamic Studies, University of Edinburgh)
Dr. Robert Langer (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Islamwissenschaft, Universität Heidelberg)
Dr. Dorothee Lauer (Seminar für Arabistik / Islamwissenschaft, Universität Göttingen)
Prof. Dr. Jens Peter Laut (Professor für Turkologie, Universität Göttingen)
Antje Lenora, M.A. (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Orientalische Philologie, Universität
Erlangen-Nürnberg)
Prof. Dr. Roman Loimeier (Professor für Ethnologie, Universität Göttingen)
Prof. Dr. Maria Macuch (Professorin für Iranistik, Freie Universität Berlin)
Prof. Dr. Bernhard Maier (Professor für Allgemeine Religionswissenschaft und Europäische Religionsgeschichte,
Universität Tübingen)
Dr. Michel Marten (Lecturer in Post-Colonial Studies, School of Languages, Cultures and Religions,
University of Stirling)
Prof. Dr. Ulrich Marzolph (Professor für Islamwissenschaft, Universität Göttingen)
Toby Matthiesen (Doktorand und Teaching Assistant am Department of Politics and International
Studies, School of Oriental and African Studies, London)
Prof. Dr. Günter Meyer (Leiter des Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt, Universität
Mainz)
Prof. Dr. Axel Michaels (Professor für Indologie, Sprecher des SFB „Ritualdynamik“, Universität
Heidelberg)
Prof. Dr. Jürgen Mohn (Professor für Religionswissenschaft, Universität Basel)
Prof. Dr. Harald Motzki (Professor für Islamwissenschaft, Universität Nijmegen)
PD Dr. Christian Müller (Directeur de recherche, Centre National de la Recherche Scientifique,
Paris)
Prof. Dr. Sebastian Murken (Honorarprofessor für Religionswissenschaft, Universität Marburg)
Prof. Dr. Katja Niethammer (Juniorprofessorin für Islamwissenschaft, Universität Hamburg)
Dr. Ralf Ohlhoff (Fachreferent für Orientalistik und Religionswissenschaft, Universitätsbibliothek
Freiburg)
Dr. Mariella Ourghi (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Islamwissenschaft, Universitäten Freiburg
und Erfurt)
Prof. Dr. Jürgen Paul (Professor für Islamwissenschaft, Universität Halle-Wittenberg)
PD Dr. Johanna Pink (Gastprofessorin für Islamwissenschaft, Freie Universität Berlin)
Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam (Professorin für Islamwissenschaft, Universität Kiel)
Andreas Pohlus, Dipl.-Indologe (Wissenschaftlicher Assistent für Indologie, Universität Halle-
Wittenberg)
Nina Prasch, M.A. (Doktorandin, Orientalisches Seminar, Universität Tübingen)
Christopher Radler, M.A. (Research Fellow am Institut für Außen- und Sicherheitspolitik, Düsseldorf)
Prof. Dr. Bernd Radtke (Professor i.R. für Islamwissenschaft, Universität Utrecht)
Dr. Wim Raven (Studienrat i.H., Centrum für Nah- und Mittelost-Studien, Universität Marburg)
Prof. Dr. Ulrich Rebstock (Professor für Islamwissenschaft, Universität Freiburg)
Philipp Reichmuth (Kommunikationsbeauftragter des GTZ-Regionalbüros Zentralasien, Bischkek)
Prof. Dr. Stefan Reichmuth (Professor für Islamwissenschaft, Universität Bochum)
Prof. Dr. Maurus Reinkowski (Professor für Islamwissenschaft, Universität Basel)
Prof. Dr. Florian Reiter (Professor für Sinologie, Humboldt-Universität, Berlin)
Dr. Kianoosh Rezania (Postdoktorand am Graduiertenkolleg „Götterbilder – Gottesbilder – Weltbilder“,
Universität Göttingen)
Jonas Richter, M.A. (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Akademie der Wissenschaften, Göttingen)
Prof. Dr. Lutz Richter-Bernburg (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Tübingen)
PD Dr. Martin Riexinger (Lektor / Associate Professor, Afdeling for Religionsvidenskab & Arabisk-
og Islamstudier Aarhus Universitet)
Stefen Rink (Lehrbeauftragter für Religionswissenschaft, Universitäten Marburg und Bayreuth)
Dr. Stephan Rosiny (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am GIGA-Institut für Nahost-Studien, Hamburg)
Prof. Dr. Ulrich Rudolph (Professor für Islamwissenschaft, Universität Zürich)
Prof. Dr. Werner Ruf (Professor i.R. für Politologie, Universität Kassel)
Fatma Saºir, Dipl.-Übers. (Lektorin für Türkisch, Orientalisches Seminar, Universität Freiburg)
Manuel Samir Sakmani, Diplom-Politologe (FH) (Forum Ziviler Friedensdienst, Beirut)
Andrea von Sarnowski (Doktorandin am Zentrum für Forschung zur Arabischen Welt, Universität
Mainz)
Prof. Dr. Birgit Schäbler (Professorin für die Geschichte Westasiens, Universität Erfurt)
Prof. Dr. Jens Scheiner (Juniorprofessor am Courant-Forschungszentrum, Universität Göttingen)
Prof. Dr. Dr. Peter Seele (Assistenzprofessor für Religion, Wirtschaft und Politik, Universität Basel)
Dr. Samuli Schielke (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Zentrum Moderner Orient, Berlin)
Prof. Dr. Judith Schlehe (Professorin für Ethnologie, Universität Freiburg)
Dr. Melanie Carina Schmoll (Dozentin für Politikwissenschaft, Universität Hamburg und Universität
der Bundeswehr, Hamburg)
Prof. Dr. Irene Schneider (Professorin für Arabistik und Islamwissenschaft, Universität Göttingen)
Prof. Dr. Gregor Schoeler (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Basel)
Prof. Dr. Claus Schönig (Professor für Turkologie, Freie Universität Berlin)
Dr. Hanne Schönig (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Zentrum für Interdisziplinäre Regionalstudien,
Universität Halle-Wittenberg)
Prof. Dr. Susanne Schröter (Professorin für Ethnologie, Universität Frankfurt)
Prof. Dr. Dr. Franz Schupp (Professor emeritus für Philosophie, Universität Paderborn)
Dr. Florian Schwarz (Direktor des Instituts für Iranistik, Österreichische Akademie der Wissenschaften,
Wien)
Prof. Dr. Tilman Seidensticker (Professor für Islamwissenschaft, Universität Jena)
Dr. Henning Sievert (Assistent für Islamwissenschaft, Universität Zürich)
Dr. Manfred Sing (Wissenschaftlicher Referent, Orient-Institut, Beirut)
Prof. Dr. Walter Slaje (Professor für Indologie, Universität Halle-Wittenberg)
PD Dr. Roland Spliesgart (Abteilung Kirchengeschichte, Universität München)
Nicolai Staab, M.A. (Religionswissenschaft, Universität Erfurt)
Prof. Dr. Udo Steinbach (Direktor i.R. GIGA-Institut für Nahost-Studien, Hamburg)
Dr. Christian Steiner (Wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient)
Dr. Johann Strauß (Maître de conférences, Département d’Etudes Turques, Université Marc Bloch,
Strasbourg)
Johannes Struck, M.S. (Journalist, Neuß Grevenbroicher Zeitung)
PD Dr. Shabo Talay (Akademischer Oberrat, Lehrstuhl für Orientalische Philologie, Universität
Erlangen-Nürnberg)
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (Akademischer Rat, Universität Bayreuth)
Prof. Dr. Christian Troll SJ (Professor emeritus für Islam und Christlich-Muslimische Begegnung,
Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen)
Prof. Dr. Michael Ursinus (Professor für Islamwissenschaft, Universität Heidelberg)
Martha Vogel (Lehrbeauftragte für Arabisch, Orientalisches Seminar, Universität Basel)
Katharina Völker, M.A. (Department of Theology and Religion, Centre for the Study of Islam and
Muslim Cultures, University of Otago, New Zealand)
Dr. Viktoria Waltz (Dozentin i.R. der Raumplanung, Schwerpunkt Naher Osten, Universität Dortmund)
PD Dr. Otfried Weintritt (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Orientalisches Seminar, Universität
Bonn)
Prof. Dr. Dieter Weiss (Professor emeritus für Volkswirtschaft des Vorderen Orients, Freie Universität
Berlin)
Dr. Lutz Wiederhold (Zweigbibliothek Vorderer Orient und Ethnologie, Universität Halle-
Wittenberg)
Prof. Dr. Stefan Wild (Professor emeritus für Islamwissenschaft, Universität Bonn)
Dr. Monika Winet (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Courant Forschungszentrum „Bildung und
Religion“, Universität Göttingen)
Stefan Winkler (Koordinator Anna-Lindh-Stiftung, München)
PD Dr. Steffen Wippel (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Orientalisches Institut, Universität Leipzig)
Janka Wolski (Studentin der Islamwissenschaft, Universität Freiburg)
Sven Wortmann, M.A. (Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Käthe-Hamburg-Kolleg „Dynamiken der
Religionsgeschichte zwischen Asien und Europa, Universität Bochum)

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Empfehlungsarchiv

Spinoza-Ausstellung in Halle

Ausstellung: „Spinoza im Kontext“

Im Rahmen der Tagung „Strukturgeschichte oder Entwicklungslogik? Spinoza und das Denken von Geschichte“ wird am 17.9.2010 um 20.15 Uhr in der Bibliothek des Interdisziplinären Zentrums für die Erforschung der Europäischen Aufklärung eine Ausstellung eröffnet, die unter dem Titel „Spinoza im Kontext“ den Voraussetzungen, dem Werk und der unmittelbaren Rezeption des radikalen und in seiner Zeit äußerst umstrittenen Philosophen Benedictus de Spinoza gewidmet sein wird. Die Ausstellung ist ursprünglich von Dr. Cis van Heertum im Auftrag der Bibliotheca Philosophica Hermetica konzipiert und in Amsterdam unter dem Titel „Libertas philosophandi. Spinoza als gids voor een vrije wereld“ mit überaus großem Erfolg gezeigt worden. Für Halle wurde die Ausstellung in Absprache mit Frau Dr. van Heertum konzeptionell leicht verändert: der Akzent liegt nun auf Spinozas Kontext, d.h. auf dem persönlichen und theoretischen Umfeld von dessen Werk und Wirken, wobei seine Hallische und mitteldeutsche Rezeption besondere Berücksichtigung findet. Entsprechend dieser Akzentverlagerung wurden für den begleitenden, beim Mitteldeutschen Verlag erscheinenden Katalog aus der Vorläuferpublikation Beiträge gewählt, die das Umfeld genauer untersuchen: Dr. Frank Mertens (Gent) befasst sich mit Spinozas Amsterdamer Freundeskreis, Dr. Henri Krop (Rotterdam) analysiert die Bibliothek und Prof. Dr. Wiep van Bunge (Rotterdam) die philosophischen Hintergründe von Spinoza. Ergänzt werden diese Beiträge durch eine Studie von Dr. Kay Zenker (Münster), der – eigens für den gegebenen Anlass – Spinozas Rezeption in Halle zur Zeit der Frühaufklärung nachzeichnet. Zur Eröffnung der Ausstellung werden Prof. Dr. Wiep van Bunge und Dr. Cis van Heertum sprechen.

Die Ausstellung wird vom 17. September bis zum 10. Dezember während der üblichen Öffnungszeiten in den Räumen der IZEA-Bibliothek zu sehen sein.
Im Namen der Mitorganisatoren der Tagung, Dr. Thomas Kisser und Prof. Dr. Robert Schnepf, des geschäftsführenden Direktors des IZEA, Prof. Dr. Daniel Fulda sowie des Direktors der die Ausstellung mittragenden Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Dr. Heiner Schnelling, darf ich Sie ganz herzlich sowohl zur Tagung als auch zur Ausstellungseröffnung einladen.

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Berliner Abendblätter 2.00

berliner abendblätter 2.00 am 27.10.

27.10.
+
Steinmeier is back! Wir sind ein Tandem und das ist mehr als die Summe der Teile, sagt Gabriel. Gestern war Generalabrechnung über das „verlorene schwarz-gelbe Jahr“.
Die Debatte um Zuwanderung und Integration sei durch Sarrazins Buch, einem Beispiel von „Empörungsliteratur“, verengter als im letzten Jahr. Jetzt ginge es um eine Mauer um Deutschland, vermerkt Steinmeier. Sarrazin habe keine ehrliche, sondern eine brutalere Debatte initiiert.
Gabriel vermeldet zu Stuttgart: „Wir verstehen mehr als nur Bahnhof“, nämlich auch was von zum Beispiel Energie- und Bildungspolitik. Geißler werde eine bindende Volksbefragung vorschlagen.
Die Grünen hätten die größte Übereinstimmung mit der SPD. Aber: „Inzwischen sind die Grünen gegen Straße und gegen Schiene!“ Sie hätten nicht die Voraussetzungen zur Ausübung der Richtlinienkompetenz.
Infrastruktur- und Industriepartei sei die SPD, sie dürfe nie zur Peripherie werden, müsse Zentrum sein..
„Es gibt keinen Fortschritt in der Menschheit ohne Risiko.“ Mit diesem Satz baut Gabriel seinen Gegenbegriff zum Konservativen auf.
Steinmeier hat in der Reha Sarrazins und Steinbrücks Bücher gelesen. Steinbrück ist nicht Präsidiums- und Fraktionsvorstandsmitglied, im Moment ähnlich politikfern wie der Rentier Sarrazin..
Auf eine einschlägige Frage erinnert Steinmeier: 1997 hätten sich die Diskussionspartner über Widerspruchs- und Einvernehmungslösung bzgl. Organspenden zerstritten. Der Ethikrat hätte sich im Oktober mit der Sache zu beschäftigen (gemeint ist eine Anhörung am heutigen Mittwoch in der Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt).
Steinmeier punktet im Auftritt. Der Parteichef ist wahlkämpferisch.
+
+
August Neidhardt von Gneisenau 250 Jahre
+
In Berlin, rechts von Blücher, steht Gneisenau,
Sohn eines sächsischen Leutnants
Mit verlorenem Grundbesitz
Im österreichischen Mühlviertel,
Unter den Linden, am Opern-Café,
Fortiter, fideliter, feliciter.
+
Harlan und Braun haben ihn gebraucht in „Kolberg“,
In Colberg hat er Lucadou ersetzt,
den Mann aus Genf, mit französischem Akzent
Und ohne Verständnis für das Platt, schlaganfällig,
Ein Urbild des überalten preußischen Militär.
+
Gneisenau wird vom Markgrafen
Von Bayreuth nach Quebec geschickt,
In Potsdam ruht das Auge des alten Fritz noch auf ihn.
An seinem 46. Geburtstag reitet Napoleon durchs Brandenburger Tor
Und im Frühjahr drauf erreicht Neidhardt Colberg,
Das er mit Nettelbeck und den Patrioten hält.
Ruft das Volk zu den Waffen und ist ein
Vater der Guerillataktik,
Sondiert in England die Stimmung gegen den Korsen.
Dann kommt der 16. März 1813:
Preußen kämpft gegen Frankreich
Bis Waterloo.
+
Danach als Jakobiner verdächtigt
Las der König seine Briefe.
In Posen wurde er gegen die Insurrektion
Der Polen in Stellung gebracht,
Kam nicht zum Einsatz,
Fiel vielmehr der Cholera zum Opfer.
Vier Töchter, drei Söhne.
Berthold und Claus Schenk von Stauffenberg
Sind die Enkel seiner Tochter Emilie.
+
Das Schiff mit dem Marmorblock fürs Grab
Aus Carrara versank in der Biscaya,
Ein zweites kam Jahre später an.
Der neue König kam auf den Thron.
Der britische Konsul in Danzig stiftete
Ein schweizerisches Wachthaus fürs Grab
In Sommerschenburg in der Magdeburger Börde.
Ein verdienter Kriegsveteran solle
Das Grab pflegen und bewachen
Auf alle Zeit.
Die endete in der Inflation 1923.
Sie hatte das Stiftungskapital vernichtet.
Der letzte Wächter, Förster Tomaschewski,
Wurde Opfer des 2. Weltkriegs.
+
Heute war im „Bendlerblock“ der Termin der Übergabe des Memorandums der Strukturkommission an den Bundesverteidigungsminister. Der Soldat General Lather, die zwei Männer aus der Wirtschaft Heinrich Driftmann und Jürgen Kluge, die frühere Rechnungshof-Chefin Hedda von Wedel und der elder statesman Hans-Ulrich Klose haben dem Vorsitzenden Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Gedanken zu einer kleinen Reform aufgeschrieben. Unterm Strich kommt eine Halbierung der Personaldecke heraus.
+
Elektroauto mit Weltrekord am Pariser Platz angekommen
Die Fahrt, die heute früh in Berlin endete, bedeutet einen Weltrekord, aber der Fahrer des Mobils ist nicht der Star wie einst der Eiserne Gustav, sondern lediglich das Fahrzeug: mit einer neuen Akkutechnik ausgestattet, einer Batterie auf Lithium-Metall-Polymer-Basis, fuhr es bemannt und beleuchtet ohne weitere Stromschlucker wie etwa eine Klimaanlage im 90-km-Tempo 605 Kilometer von München an die Spree und hatte noch 18 % Ressourcen im unterwegs unaufgeladen gebliebenen Akku. Selbst Wowereit kam zur Begrüßung und Brüderle sprach von einem Durchbruch. An diesem sollen 50 Fachleute die letzten sechs Wochen rund um die Uhr gearbeitet haben. Ein mittelständisches Unternehmen strebt für die Batterie Serienreife an.
+
Aus der Werbung
Hacke, Axel / Di Lorenzo, Giovanni:
»Wofür stehst Du?«
Ein Plädoyer gegen die Gleichgültigkeit. Giovanni di Lorenzo und Axel Hacke haben zusammen ein ungewöhnliches Buch geschrieben: Sie stellen die große Frage nach den Werten, die für sie maßgeblich sind – oder sein sollten.
Zwei Freunde, nahezu gleichaltrig, stellen fest, dass sie sich in Jahrzehnten über vieles Private ausgetauscht haben, Leidenschaften, Ehen und Trennungen, Erfolge, Ängste und Todesfälle, dass aber eines zwischen ihnen seltsam unbesprochen blieb: An welche grundlegenden Werte glaubst du eigentlich, wenn es nicht um dich, sondern um uns alle geht? Was ist wirklich wichtig in diesem Land? Für welche Ziele der Gemeinschaft bist du bereit, dich einzusetzen? Kurz: Wofür stehst du?
Wir leben in Zeiten unübersehbaren Rückzugs ins Persönliche, einer nachgerade verbissenen, ja, verzweifelten Glückssuche im Privaten, der massenhaften Ablehnung gesellschaftlicher Verantwortung, in Zeiten von Missmut, Frust und Gemoser über den Staat. Die Beteiligung an Wahlen sinkt kontinuierlich, die Bereitschaft, sich als Bürger zu verstehen, wird immer geringer.
Dafür wachsen Ansprüche auf der einen, Gleichgültigkeit auf der anderen Seite. Das ist angesichts großer Herausforderungen eine unakzeptable Situation, aus der viele Menschen für sich selbst ratlos und vergeblich einen Ausweg suchen.
In diesem Buch versuchen die Autoren zu beschreiben, welche Werte sie für wichtig halten – und dies auf sehr ungewöhnlichen Wegen: nicht als abstrakten Tugendkatalog, sondern als eine Art Inventur bisheriger Lebensführung. Manchmal jeder für sich, dann wieder beide gemeinsam oder im Schlagabtausch, mal essayistisch, mal im Stile von Reportern, geradezu psychoanalytisch suchend, bisweilen poetisch und assoziativ, dann wieder sehr nüchtern reflektierend, immer subjektiv erzählend und sehr selbstkritisch suchen die Autoren nach Antworten in den großen Themenfeldern Politik und Staat, Klimawandel, Gerechtigkeit, Migration und Fremdheit, Angst und Depression, Krankheit und Tod.
Verlag: Kiepenheuer & Witsch
Erschienen: 09/2010
+
Berliner Polizeibericht
Waffen in der Waschküche
Mitte, 26.10.
Ein verstecktes Waffenlager entdeckten Polizeibeamte des Abschnitts 35 gestern Mittag in Wedding.
Nach einem anonymen Anruf suchten die Beamten gegen 12 Uhr 15 die vom unbekannten Anrufer genannte Adresse auf, gelangten in die nicht mehr genutzte Waschküche eines Wohnhauses in der Togostraße und stießen tatsächlich auf ein Waffenversteck. Hinzugezogene Ermittler des Landeskriminalamtes stellten neben Pistolen und Revolvern auch zwei Maschinenpistolen, eine „Pumpgun“ und weitere Langwaffen sicher. In mehreren Kisten, Körben und Futteralen lagerten dort scharfe Waffen und kriegstaugliche Munition. Insgesamt elf Kurz- und neun Langwaffen sowie etwa 2.000 Patronen werden nun von der Kriminaltechnik auf unterschiedliche Spuren untersucht.
Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz hat das zuständige Fachkommissariat beim Landeskriminalamt übernommen.
+
Letztes Wort
„Ich sterbe, weil ich meine Heimat liebe.“ [hingerichtet]
Hermann Berndes, deutscher Soldat, 1945

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Empfehlungsarchiv

Hermann Scheer

ihn habe ich selbst reden erlebt vor circa fünf jahren auf einer mainbrücke bei hanau. er munterte uns demonstrierende auf gegen das kohlekraftwerk staudinger flagge zu zeigen:

Pressemitteilungen
Öffentliche Trauerfeier für Hermann Scheer

Für Hermann Scheer findet eine öffentliche Gedenkfeier am 1. November 2010 um 11 Uhr im Museum für Kommunikation Berlin statt, Leipziger Straße 16, 10117 Berlin-Mitte.

Bei Teilnahme senden Sie bitte eine E-Mail an: gedenkfeier@eurosolar.de

Anstatt Kränzen und Blumen bitten wir um Unterstützung der in Gründung befindlichen Hermann-Scheer-Stiftung. Spenden bitten wir, unter dem Kennwort „Hermann-Scheer-Stiftung“ auf das folgende Konto zu überweisen:

EUROSOLAR e.V.
Sparda-Bank West e.G.
BLZ: 37060590
Konto: 404 250
IBAN DE98 3706 0590 0000 404250
BIC GENODED1SPK

Hermann Scheers Ideen leben fort
Wir trauern um Hermann Scheer, einen außergewöhnlichen Menschen und Politiker. Der Präsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V. und Vorsitzende des World Council for Renewable Energy (WCRE), Träger des Alternativen Nobelpreises, Abgeordneter des Deutschen Bundestags, ist am 14. Oktober 2010 in Berlin gestorben. Er wurde 66 Jahre alt. Sein plötzlicher Tod erschüttert alle.

Hermann Scheer hat eine große Lebensleistung vollbracht. Ihm sind beispielhafte Fortschritte zu verdanken, die weltweit in eine umweltgerechte Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien ohne Kohle und Atom führen. Sein unverrückbares Ziel, die Energiewende zu beschleunigen, wird Wirklichkeit, weil er mit seinem Kenntnisreichtum, seinem logischen Denken und seiner Begeisterungsfähigkeit viele Menschen überzeugen und mitreißen konnte.
Hermann Scheers Gedanken und Pläne leben, weil er sie in konkret erfahrbare Ergebnisse umsetzen konnte. Er hat sie in dem Buch „Der energethische Imperativ“ formuliert, das wenige Tage vor seinem Tod erschienen ist. EUROSOLAR und der WCRE werden sein Lebenswerk, das er mit Tatkraft und mit Weitblick unbeirrt und unerschrocken verfolgt und verwirklicht hat, auf der Basis des von ihm Geschaffenen in seinem Sinne fortführen.

Pressekontakt: Helmut Lölhöffel, EUROSOLAR, 0173 61 60 004

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Interkultureller Kalender 2011 erschienen

Auf der Berliner Senatswebsite downloadable; Der Interkulti-kalender
Auf der Berliner Senatswebsite downloadable; Der Interkulti-kalender

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Der Interkulturelle Kalender für das Jahr 2011 ist da. Herausgegeben wird er jährlich vom Berliner
Integrationsbeauftragten Günter Piening. In einer Jahresübersicht bietet er Auskunft, auf welche Termine die unterschiedlichen religiösen und weltlichen Feste, Feier- und Gedenktage im kommenden Jahr fallen. Seit 15 Jahren erscheint der Interkulturelle Kalender bereits und das Poster im DIN-A-3-Format hat inzwischen seinen festen Platz in zahlreichen Schulen, Büros, Behörden, Firmen oder auch Privatwohnungen.

Piening: „Der Kalender bietet ganz praktische Hilfestellung für interkulturelle Kompetenz im Alltag. Das schätzen nicht nur Unternehmen mit internationaler Belegschaft sondern alle Einrichtungen, die wissen, wie wichtig Respekt und gegenseitige Wertschätzung in einer Einwanderungsgesellschaft sind. Natürlich käme niemand auf die Idee, Weihnachten oder Ostern zu einem Elternabend einzuladen. Gesetzliche Feiertage stehen in jedem erkömmlichen Kalender. Bei jüdischen oder muslimischen Feiertagen ist die Sensibilität oft nicht so ausgeprägt. Meist ist es einfach Gedankenlosigkeit, wenn übersehen wird, dass der Termin für die Mitarbeiterbesprechung oder das Betriebsfest auf einen Tag gelegt wird, der für einen Teil der Belegschaft ein wichtiger Festtag ist.
Ein Blick auf den Kalender hilft bei der Planung. Und ebenso werden Kolleg/innen, Nachbarn und Bekannte es als freundliche Geste schätzen, wenn sie zu „ihren“ Feiertagen Glückwünsche erhalten.
Der Interkulturelle Kalender zeigt, dass nicht nur Christentum, Judentum und Islam selbstverständlich zu Deutschland gehören sondern dass in einer Einwanderungsgesellschaft natürlich noch viele andere religiöse oder säkulare Fest- und Gedenktage das Leben der Menschen bestimmen. Wie groß das Interesse an solchen Informationen ist, beweisen Tausende von Bestellungen jedes Jahr für den Kalender, der übrigens auch im Internet eine der am häufigsten besuchten Seiten von Berlin.de ist. Multikulti ist nicht tot, Multikulti ist nach wie vor ein Renner.“

Gegen eine Schutzgebühr von 0,50 € pro Exemplar ist der Interkulturelle Kalender 2011 erhältlich beim Beauftragten des Senats für Integration und Migration Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin Tel.: (030) 9017 – 2357 oder 9017 – 2322 Fax: (030) 9017 2320 E-Mail: Integrationsbeauftragter@intmig.berlin.de

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“Tag der Toten”: Sternstunden des mexikanischen Films

Und sie waren alle da...
Und sie waren alle da...

Am Donnerstag, den 28.Oktober um 19:30 im Instituto Cervantes bei freiem Eintritt in spanischer und deutscher Sprache.

Die Botschaft von Mexiko und das Instituto Cervantes Berlin präsentieren im Rahmen des Filmzyklus „Die Literatur und das Goldene Zeitalter des mexikanischen Film“


Día de Muertos

Die Feierlichkeiten, die Bezug auf den Tod nehmen, sind ein wichtiger Bestandteil in vielen Kulturen der Welt.
Unter all jenen sticht besonders der mexikanische Tag der Toten heraus, der im Jahr 2003 von der UNESCO zum Meisterwerk des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit erklärt wurde, da er „eine der wichtigsten Darstellungen des lebenden mexikanischen und weltweiten Erbes und eine der ältesten kulturellen Ausdrucksformen mit dem größten Zusammenhalt indigener mexikanischer Gruppen ist.“

Auch eine Sternstunde des Mexiko Films?
Auch eine Sternstunde des Mexiko Films?

Das Instituto Cervantes und die Botschaft von Mexiko in Deutschland laden Sie ein, den Día de muertos mit einer Opfergabe zu feiern. Gemeinsam mit uns können Sie die typischen Musikklänge, Farben und Aromen dieses großen, beliebten Festes erleben.

Intsituto Cervantes, Rosenstraße 18-19, 10178 Berlin, S-Hackescher Markt, www.cervantes.de

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Berliner Abendblätter 2.00

berliner abendblätter 2.00 am 26.10.

26.10.
Rede des Bundespräsidenten in der Türkei
Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer Herkunft stellen die größte Gruppe der Einwanderer in Deutschland. Sie sind in beiden Kulturen zu Hause. Sie sind in unserem Land herzlich willkommen und sie gehören zu unserem Land.
In den 60er Jahren haben die damals so genannten „Gastarbeiter“ den wirtschaftlichen Aufschwung entscheidend unterstützt. Unter persönlich oft schwierigen Bedingungen haben sie gute Arbeit geleistet. Ihr Beitrag verdient hohe Anerkennung und wir sind ihnen zu Dank verpflichtet.
Viele Menschen türkischer Herkunft haben inzwischen in Deutschland Wurzeln geschlagen, haben studiert, Unternehmen gegründet und zahlreiche wertvolle Arbeitsplätze geschaffen. Viele sind deutsche Staatsbürger geworden. Das ist ein gutes Zeichen. Ich ermutige alle in meiner Heimat, sich verantwortungsvoll einzubringen. Als ihr aller Präsident fordere ich, dass jeder Zugewanderte sich mit gutem Willen aktiv in unsere deutsche Gesellschaft einfügt.
Einwanderer haben Deutschland vielfältiger, offener und der Welt zugewandter gemacht. Das Zusammenleben in Vielfalt ist aber auch eine große Herausforderung. Es ist wichtig, dass wir unsere Probleme klar benennen. Dazu gehören das Verharren in Staatshilfe, Kriminalitätsraten, Machogehabe, Bildungs- und Leistungsverweigerung. Es sind beileibe nicht nur Probleme von und mit Einwanderern! Durch multikulturelle Illusionen wurden diese Probleme regelmäßig unterschätzt. Der offene und respektvolle Dialog ist Voraussetzung für erfolgreiche Integration.
Niemand muss und soll seine kulturelle Identität aufgeben oder seine Herkunft verleugnen. Es geht darum, die Regeln und Gesetze des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft zu achten und zu schützen. Dazu gehören unsere Verfassung und die in ihr festgeschriebenen Werte: zu allererst die Menschenwürde, aber auch die freie Meinungsäußerung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und der religiös und weltanschaulich neutrale Staat.
Es geht auch darum, die deutsche Sprache zu lernen, Recht und Gesetz einzuhalten und sich mit den Lebensweisen der Menschen vertraut zu machen. Wer in Deutschland leben will, muss sich an diese geltenden Regeln halten und unsere Art zu leben akzeptieren. Ich bin Staatspräsident Gül, Premierminister Erdogan und Europaminister Bagis dankbar, die ja allesamt in den letzten Tagen zu Integration aufgerufen haben.
In Deutschland ausgebildete islamische Religionslehrer und Deutsch sprechende Imame tragen zu einer erfolgreichen Integration bei. Es ist notwendig, dass wir fundamentalistischen Tendenzen entgegenwirken. Wir dulden erst recht keinerlei Extremismus. Aber wir dürfen uns auch nicht in eine falsche Konfrontation treiben lassen.
Ebenso wie Deutschland hat die Türkei in den letzten Jahren große Veränderungen erfahren. Sie haben wichtige Entscheidungen getroffen, um Gesetzgebung und Institutionen zu modernisieren. Besonders die jüngsten Verfassungsänderungen haben wir mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Die Türkei nähert sich mit diesen Reformen erneut ein Stück den europäischen Standards an. Ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, auf diesem Weg fortzuschreiten.
Die Türkei kann zeigen, dass Islam und Demokratie, Islam und Rechtsstaat, Islam und Pluralismus kein Widerspruch sein müssen. Ihr Land verbindet ein modernes Staatsverständnis mit einem lebendigen Islam. Nicht zuletzt zeichnet es die Türkei aus, dass sie sowohl nach Westen als auch nach Osten schaut. Mit dem Nahen und Mittleren Osten verbinden Ihr Land Jahrhunderte alte kulturelle und wirtschaftliche Bande. Eine im Westen verankerte Türkei, die eine aktive, stabilitätsorientierte Nachbarschaftspolitik im Osten betreibt, ist als Brücke zwischen Okzident und Orient ein Gewinn für Europa.

Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Anbindung der Türkei an die Europäische Union. Wir hoffen, dass Sie den Weg nach Europa fortsetzen, der durch Ihren großen Staatsmann Mustafa Kemal Atatürk geöffnet wurde. Wir halten an der Entscheidung fest, die Beitrittsverhandlungen in einer fairen und ergebnisoffenen Weise zu führen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Türkei ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.
Unsere Nationen gehören schon seit langem gemeinsam dem Europarat an. Seine Prinzipien, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind, binden uns. Dazu gehört auch der Schutz der Minderheiten sowie religiöser und kultureller Pluralismus. Muslime können in Deutschland ihren Glauben in würdigem Rahmen praktizieren. Die zunehmende Zahl der Moscheen zeugt hiervon.
Gleichzeitig erwarten wir, dass Christen in islamischen Ländern das gleiche Recht haben, ihren Glauben öffentlich zu leben, theologischen Nachwuchs auszubilden und Kirchen zu bauen. In allen Ländern müssen Menschen die gleichen Rechte und Chancen genießen, unabhängig von ihrer Religion.
Hier in der Türkei hat auch das Christentum eine lange Tradition. Das Christentum gehört zweifelsfrei zur Türkei. Ich freue mich, an diesem Donnerstag in Tarsus einen ökumenischen Gottesdienst mitfeiern zu können. Ich höre mit großer Begeisterung, dass in der Türkei Stimmen zu hören sind, die mehr Kirchen für Gottesdienste öffnen wollen. Zu dieser Entwicklung möchte ich Sie nachhaltig ermutigen: Die Religionsfreiheit ist Teil unseres Verständnisses von Europa als Wertegemeinschaft. Wir müssen religiösen Minderheiten die freie Ausübung ihres Glaubens ermöglichen. Das ist nicht unumstritten, aber es ist notwendig. Das friedliche Miteinander der verschiedenen Religionen ist eine der großen Zukunftsaufgaben dieser Welt im 21. Jahrhundert. Sie ist bei gutem Willen und Respekt vor der Würde eines jeden Menschen lösbar.
Deutschland und die Türkei haben zusammen viel erreicht. Es ist mein persönliches Anliegen, der deutsch-türkischen Partnerschaft und Freundschaft mehr und mehr Gewicht zu verleihen. Treten wir gemeinsam ein für eine wirtschaftlich starke, innovative, menschliche und dem Frieden verpflichtete Welt im 21. Jahrhundert. Ganz im Sinne Mustafa Kemal Atatürks: „Yurtta baris, dünyada baris“ – „Frieden im Lande und Frieden in der Welt“.
Schluss.
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Berliner Polizeibericht
Leergutsammler überfallen
Mitte, 25.10.
Bei einem Überfall wurde gestern Abend in Mitte ein Mann leicht verletzt. Gegen 19 Uhr hatten drei Männer im Treppenaufgang des U-Bahnhofes Weinmeisterstraße versucht, einem 27-Jährigen dessen Taschen mit gesammelten Leergutflaschen zu entreißen. Da er sich zur Wehr setzte, trat ihm einer der Täter in den Rücken, so dass er zu Boden fiel. Als Passanten auf die Tat aufmerksam geworden waren und dem Überfallenen zu Hilfe kamen, ließen die drei vom ihm ab und flüchteten ohne Beute aus dem U-Bahnhof. Im Nahbereich des Bahnhofes nahmen alarmierte Polizisten des Polizeiabschnitts 31 zwei der drei Tatverdächtigen fest. Der 27- und der 35-Jährige wurden für die Kriminalpolizei der Direktion 3 eingeliefert. Der Leergutsammler wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
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Munitionsvernichtung auf Sprengplatz Grunewald – AVUS kurzzeitig gesperrt
Steglitz-Zehlendorf, 25.10.
Wegen der regelmäßig im Herbst stattfindenden Sprengungen zur Munitionsvernichtung ist am Mittwoch, den 27. Oktober 2010, die BAB A 115 „AVUS“ gegen 10 Uhr in beide Richtungen zwischen Hüttenweg und Nikolassee für wenige Minuten gesperrt.
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Letztes Wort
„Ich bin unschuldig.“ [unsicher; hingerichtet] Quelle: David King: Stalins Retuschen, S. 181
Lawrenti Beria, sowjetischer Politiker und Geheimdienstchef, 1953

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Empfehlungsarchiv

Ist Mark Terkessidis Deutschland?

„Bin ich Deutschland?“

Die Gesellschaft zur Förderung der Volkshochschulen in Berlin e.V. lädt ein

Im Rahmen der gemeinsamen Einbürgerungskampagne der Berliner Volkshochschulen und des Integrationsbeauftragten des Senats laden wir Sie ganz herzlich zum Vortrag und zur Diskussion mit dem namhaften Autor Mark Terkessidis ein.

Mark Terkessidis:

Bin ich Deutschland?
Warum „bürgerschaftliches Engagement“ ohne Bürgerrechte nicht zu haben ist.

am Donnerstag, 28.10.2010, 19-21 Uhr

Rathaus Schöneberg, Kinosaal
John-F.-Kennedy-Platz 1
10825 Berlin (U-Bhf. Rathaus Schöneberg)

Mark Terkessidis, Journalist, Autor und Migrationsforscher, ist eine starke Stimme in der Debatte um Integration und Migration. Seine Arbeiten zu Jugend- und Popkultur, Migration und Rassismus finden weithin Beachtung.
In seinem Vortrag geht Mark Terkessidis der Frage nach, welche Rolle das bürgerschaftliche Engagement in der Diskussion über Einwanderung spielt, und wie ein solches Engagement möglich ist, wenn in manchen Stadtteilen ein Drittel der Einwohner immer noch nicht wählen darf.

Die Moderation der anschließenden Diskussion übernimmt Günther Piening, Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration.

Damit die Veranstaltung gut vorbereitet werden kan, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung: per Telefon unter 7 72 83 90 (evtl. AB),
oder einfacher: per E-Mail unter wlsl.kaschubat@t-online.de.